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ROUNDUP 2: Thomas Middelhoff bleibt zunächst in Haft

Veröffentlicht am 17.11.2014, 16:48
ROUNDUP 2: Thomas Middelhoff bleibt zunächst in Haft

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ESSEN (dpa-AFX) - Rückschlag für Thomas Middelhoff: Der frühere Topanager bleibt zunächst weiter in Untersuchungshaft. Hoffnungen, er könne nach einem Haftprüfungstermin bereits am Montag wieder auf freien Fuß kommen, erfüllten sich nicht. Die 15. Strafkammer des Essener Landgerichts will erst im Laufe der Woche über eine mögliche Aussetzung des in der vergangenen Woche gegen den früheren Chef des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor erlassenen Haftbefehls entscheiden. Das teilte ein Gerichtssprecher mit.

Middelhoff, einst einer der einflussreichsten deutschen Manager, war am Freitag überraschend verhaftet worden. Zuvor hatte ihn das Landgericht Essen wegen Untreue in 27 Fällen und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Richter sahen bei dem 61-Jährigen Fluchtgefahr. Als Gründe dafür nannten sie die Höhe der verhängten Freiheitsstrafe, Middelhoffs Wohnsitz im Ausland, aber auch die unklare berufliche Situation des Managers.

Unklar blieb zunächst, welche Auswirkungen die Untersuchungshaft des Managers auf eine Reihe von Zivilverfahren haben wird, in denen der 61-Jährige als Kläger oder Beklagter auftritt. So soll am Dienstag (18.11.) vor dem Kölner Landgericht ein Zivilprozess von Middelhoff gegen die Bank Sal. Oppenheim beginnen. Das Ehepaar Middelhoff fordert die Rückabwicklung seiner Beteiligungen an diversen Fonds und die Freigabe von gut 23 Millionen Euro Festgeldern. Der Streitwert sei mit 30 Millionen Euro beziffert, sagte ein Gerichtssprecher. In dem Kölner Zivilverfahren gibt es auch eine Widerklage: Darin fordert Sal. Oppenheim von dem Ehepaar Darlehensraten zurück, die angeblich noch ausstehen. Zahlen nannte das Gericht dazu nicht.

Das Gericht hat das persönliche Erscheinen des Managers angeordnet. Der Gerichtssprecher sagte, grundsätzlich ordne eine Kammer dann persönliches Erscheinen an, wenn es noch direkte Fragen an den Kläger gebe. Eine solche Befragung könne man aber theoretisch auch auf einen anderen Prozesstag verschieben. Zugleich sei es möglich, auch einen Kläger zu einem Prozesstermin "vorzuführen", wenn sich dieser in Haft befinde.

Mit der Insolvenz des Handelskonzerns Arcandor 2009 stand auch die einst größte europäische Privatbank Sal. Oppenheim vor der Insolvenz

- und ist seit 2010 stark verkleinert eine Tochter der Deutschen

Bank. Die frühere Führung von Sal. Oppenheim steht derzeit in Köln in einem Untreue-Strafverfahren vor Gericht.P/jha

nn

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