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ROUNDUP 2/Bahn: Keine Gefahr durch marode Schienen

Veröffentlicht am 26.06.2014, 17:42

(Neu: Weitere Details)

BERLIN (dpa-AFX) - Die Deutsche Bahn wehrt sich gegen den Vorwurf, das Schienennetz auf Kosten der Sicherheit zu vernachlässigen. Diese Darstellung in einem Fernsehbeitrag des Südwestrundfunks (SWR) sei unverantwortliche Panikmache, sagte der Vorstandschef der Bahntochter DB Netz, Frank Sennhenn, am Donnerstag. "Weder wird das Schienennetz vernachlässigt, noch an der Sicherheit gespart."

Der Sender hatte berichtet, das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Aufsichtsbehörde habe in den Jahren 2012 und 2013 zusammen rund 100 "schwerwiegende Verletzungen von Sicherheitsanforderungen" durch die Bahn aufgedeckt. Auf einer Strecke bei Karlsruhe, die auch von ICE mit bis zu Tempo 200 befahren werde, habe das EBA im vergangenen Jahr die "potenzielle Gefahr" einer Zugentgleisung festgestellt.

Die Bahn wies das zurück. Das EBA habe in den vergangenen beiden Jahren 111 Bescheide mit Sofortvollzug verhängt. Das bedeute, dass ein Widerspruch der Bahn keine aufschiebende Wirkung hätte. Bis Ende April seien 101 der 111 Bescheide gemäß den zeitlichen Vorgaben erledigt worden. Bei den übrigen laufe noch eine Frist.

In dem von SWR geschilderten Fall bei Karlsruhe habe es sich nicht um einen Schienenbruch gehandelt, sagte eine Bahnsprecherin. Vielmehr sei ein Verknüpfungspunkt von zwei Schienenenden, ein sogenannten Schienenstoß, abgenutzt gewesen. Dies habe die Bahn bei einer Regelinspektion im April 2013 festgestellt und die erforderliche Reparatur für den nächsten Instandhaltungstermin angemeldet.

Der Schaden sei daraufhin im August 2013 beseitigt worden, "was innerhalb der Frist des Regelwerks liegt", betonte die Bahnsprecherin. In der Zwischenzeit sei die Stelle durch massive Holzklötze stabilisiert worden. Deshalb habe aus Sicht der Deutschen Bahn auch kein Sicherheitsrisiko bestanden. Das EBA habe den Fehler auch keineswegs zum Anlass genommen, die Strecke unmittelbar zu sperren, sondern die Behebung innerhalb einer bestimmten Frist eingefordert. Einer unmittelbaren Gefahr für Menschenleben habe auch das EBA nicht gesehen.

Eine Stellungnahme des EBA stand am Donnerstag zunächst noch aus.tb

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