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ROUNDUP 2/EnBW-Deal: Mappus überging laut Bericht juristischen Rat - Dementi

Veröffentlicht am 26.01.2012, 22:37
STUTTGART (dpa-AFX) - Beim umstrittenen Kauf der EnBW-Aktien hat sich Baden-Württembergs früherer Regierungschef Stefan Mappus (CDU) laut einem Bericht der grün-roten Landesregierung über juristischen Rat hinweggesetzt. Laut dem Dokument, das der Nachrichtenagentur dpa vorliegt, bestand Mappus darauf, dass der geheim eingefädelte Milliardendeal ohne vorherige Zustimmung des Landtags vollzogen wird. Mappus ließ am Abend über eine Anwaltskanzlei erklären, es treffe nicht zu, dass er sich über den Rat seiner juristischen Berater hinweggesetzt habe.

In dem Bericht der Landesregierung heißt es dagegen, der Milliardendeal sei am Landtag vorbei vollzogen worden, obwohl bereits ein Kompromiss mit dem Verkäufer, dem französischen Staatskonzern Electricite de France (EdF) , angebahnt und die Anwälte Ende November 2010 davor gewarnt hätten. Der CDU-Mann befürchtete demnach, dass die Electricite de France (EdF) sonst die Anteile an dem Karlsruher Energiekonzern an einen anderen Bieter verkauft.

Zur Darstellung, die Anwälte der Kanzlei Gleiss Lutz hätten mehrfach vor einer Umgehung des Parlaments gewarnt, ließ Mappus mitteilen: 'Eine derartige Warnung hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben. Unser Mandant hat in seiner Eigenschaft als Ministerpräsident häufig Kontakt zu der genannten Anwaltskanzlei gehabt. Anwälte dieser Kanzlei haben bei mehrfachen Gelegenheiten versichert, dass der Erwerb der Anteile an der EnBW über die Notbewilligung durch den Finanzminister möglich sein.'

Staatsministerin Silke Krebs (Grüne) übergab den Bericht mit 18 Seiten am Donnerstag an die Mitglieder des Untersuchungsausschusses. Sie fügte allerdings noch eine zweite Version hinzu, in der weitere Informationen der Investmentbank Morgan Stanley enthalten sind. Bis Donnerstag hatte die Bank, die Mappus beraten hatte, darauf bestanden, dass die Daten vertraulich behandelt werden. Nach den Worten des Ausschussvorsitzenden Ulrich Müller (CDU) will Morgan Stanley die Unterlagen doch freigeben. 'Wir können mit dem gesamten Wissen öffentlich operieren', sagte Müller der dpa nach Gesprächen mit dem Anwalt der Bank.

Mappus hatte am 6. Dezember 2010 den Rückkauf der EnBW-Aktien am Parlament vorbei eingefädelt. Das Land bezahlte für die Aktien rund fünf Milliarden Euro. Die wenigen Eingeweihten in der Staatskanzlei und die Berater von Gleiss Lutz und der Investmentbank Morgan Stanley benutzten für das geplante Geschäft den Codenamen 'Olympia'. Der Staatsgerichtshof erklärte das Geschäft Anfang Oktober 2011 wegen der Umgehung des Parlaments für verfassungswidrig.

Die Frage, wie Morgan Stanley den Preis für die EnBW ermittelt hat, steht mit im Zentrum des Ausschusses, der am 3. Februar das nächste Mal tagt. Grüne und SPD werfen Mappus vor, den Kauf vorher nicht eingehend genug geprüft und zu viel bezahlt zu haben. Im Bericht heißt es dazu: 'Eine Bewertung der EnBW, die auf einer Auswertung von internen Unternehmensdaten der EnBW selbst beruht, ist den Akten nicht zu entnehmen.'

Im Bericht heißt es weiter, ein Anwalt von Gleiss Lutz, Martin Schockenhoff, habe Kollegen am 30. November erklärt, Mappus wolle das Geschäft ohne Parlamentsvorbehalt beschließen, 'wenn es auch nur irgendeine Möglichkeit gebe, weil dies für ihn (Mappus) mit weitaus geringeren Risiken verbunden sei'. Der Regierungschef befürchte, dass der französische Stromkonzern EDF 'zwischen Bekanntgabe des Geschäfts und dem Landtagsbeschluss an einen anderen verkaufe'. Dies könne vermieden werden, wenn bei Bekanntgabe am 6. Dezember das Geschäft verbindlich abgeschlossen sei.

Ausgangspunkt der Überlegungen in der Staatskanzlei Ende November 2010 zum Vorbehalt des Landtags war die Weigerung von EDF-Chef Henri Proglio, sich auf verzögernde Bedingungen für den Deal einzulassen. Dennoch vertrat Mappus zunächst die Ansicht, dass das Geschäft nur mit der vorherigen Zustimmung des Landtags vollzogen werden könne. Morgan-Stanley-Deutschlandchef Dirk Notheis habe zwischenzeitlich mit Proglio einen Kompromiss erarbeitet, der den Parlamentsvorbehalt umfasste. 'Die Landesregierung solle ein Kaufangebot abgeben, das vom Landtag zu billigen sei', berichtet Schockenhoff.

Am 30. November hat Mappus aber eine Expertise aus der Staatskanzlei zu der Frage ordern lassen, ob beim Erwerb von Firmenbeteiligungen der Landtag befasst werden müsste. Um das Geschäft vor den eigenen Beamten geheim zu halten, bat man um einen Vermerk über einen Einstieg beim Autokonzern Daimler . Die Beamten erklärten, grundsätzlich müsse der Landtag nicht zustimmen. Da aber die erforderlichen Mittel nicht vorhanden seien, 'müssten die hierfür notwendigen Ausgaben (...) im Haushalt veranschlagt werden'.

Dennoch schrieb Notheis an den Anwalt Schockenhoff: 'Wir haben die Lösung!' Die Experten von Gleiss Lutz blieben jedoch dabei: 'Die Verpflichtung dürfe nur eingegangen werden und die Ausgaben nur geleistet werden, wenn es dazu eine Ermächtigung im Haushaltsplan gebe.' Das Notbewilligungsrecht des Finanzministers ermögliche eine Ausnahme, berge jedoch gewisse Risiken. Dennoch fiel dann die Entscheidung. Die Frage, wie es genau zu Mappus' Meinungsumschwung kam, ist nach dem Bericht der Staatsministerin nicht geklärt. Morgan Stanley teilt am 30. November der Kanzlei mit, dass insbesondere Mappus nun der Meinung sei, man komme ohne Parlamentsvorbehalt aus.

Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Müller, erklärte, der Anwalt von Morgan Stanley habe bestätigt, dass die Ausschussmitglieder alle Daten einsehen können. In der Vereinbarung heißt es laut Müller dann: 'Die daraus gewonnenen Erkenntnisse können von den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses für die Arbeit im Ausschuss auch in öffentlicher Sitzung zum Beispiel bei Zeugenbefragungen und im Abschlussbericht verwertet werden.' Einzige Einschränkung sei, dass die Ausschussmitglieder keine Papiere an Dritte weitergeben dürfen./hot/ima/DP/wiz

--- Von Henning Otte, dpa ---

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