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ROUNDUP 3: Trotz Gauweiler: Termin für Karlsruher Euro-Entscheidung bleibt

Veröffentlicht am 11.09.2012, 12:44
Aktualisiert 11.09.2012, 12:48
(Neu: Weitere Details)

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht wird seine Entscheidung zum Euro-Rettungsschirm ESM wie geplant am Mittwoch verkünden. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Der CSU-Politiker Peter Gauweiler hatte Ende vergangener Woche einen neuen Eilantrag gegen den Rettungsschirm eingereicht und zugleich beantragt, den Verkündungstermin gegebenenfalls zu verschieben.

Eine Gerichtssprecherin betonte, dass über Gauweilers Eilantrag selbst noch nicht entschieden wurde. Das Gericht gab lediglich bekannt, dass sich an dem für Mittwoch angesetzten Verkündungstermin nichts ändere. 'Weitere Auskünfte können wir derzeit nicht erteilen, weil der Senat seine Beratungen noch fortsetzt', sagte die Sprecherin.

Hintergrund des neuen Gauweiler-Antrags ist ein Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) von vergangener Woche. Er sieht vor, unter bestimmten Bedingungen unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenstaaten zu kaufen. Mit dem EZB-Beschluss habe sich die Beurteilung der Rettungsmaßnahmen grundlegend geändert, argumentierte Gauweiler in seinem Antrag.

Die SPD bekräftigte am Dienstag ihre Kritik an diesen EZB-Interventionen. Sie seien undemokratisch. 'Jetzt wird klammheimlich die Vergemeinschaftung von Schulden gebilligt', meinte Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) akzeptiere damit klammheimlich die Vergemeinschaftung von Schulden in der Euro-Krise. 'Das ist der Gipfel der Scheinheiligkeit.'

Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Jürgen Trittin betonte, die EZB habe gemäß ihrem Mandat unabhängig entschieden. Die Verknüpfung der EZB-Entscheidung mit dem Spruch des Verfassungsgerichts sei abenteuerlich. 'Gauweilers Klage ist ein weiterer Schritt im Rahmen einer anti-europäischen Stimmungsmache', sagte Trittin.

Nach Meinung Gauweilers ist durch die EZB-Entscheidung eine 'völlig neue Situation' für die Beurteilung des Rettungsschirms entstanden, weil Deutschland letztlich auch die Risiken der EZB mittragen muss. Deshalb fordert Gauweiler, den Rettungsschirm zu stoppen, bis die EZB ihren Beschluss rückgängig macht. Zudem hatte er beantragt, den für Mittwoch angesetzten Verkündungstermin zu verschieben, falls das Gericht die EZB-Entscheidung sonst nicht berücksichtigen könne.

'Ich gehe davon aus, dass morgen über unseren Antrag mit entschieden wird', sagte Gauweilers Prozessbevollmächtigter Dietrich Murswiek der Nachrichtenagentur dpa. Bei dem Antrag auf Verschiebung habe es sich nur um einen Hilfsantrag gehandelt, falls eine Entscheidung bis Mittwoch nicht möglich sein sollte. 'Insofern bedeutet das jetzt noch keine Vorentscheidung', sagte Murswiek.

Zahlreiche Beschwerdeführer haben Anträge gegen den Euro-Rettungsschirm in Karlsruhe eingereicht. Neben Gauweiler sind das unter anderem auch die Fraktion der Linken im Bundestag sowie insgesamt rund 37 000 Bürger, die sich einer Beschwerde des Vereins 'Mehr Demokratie' angeschlossen haben.

Die Gegner wollen verhindern, dass Bundespräsident Joachim Gauck den Vertrag über den 'Europäischen Stabilitätsmechanismus' (ESM) unterzeichnet und damit der permanente Euro-Rettungsschirm aktiv werden kann. Die Kritiker beanstanden eine mangelnde demokratische Legitimation der Rettungsmaßnahmen.

Deutschland hat als einziges Euro-Land den ESM noch nicht umgesetzt. Er sollte ursprünglich bereits im Juli starten. Der dauerhafte Rettungsschirm kann erst nach Zustimmung der Verfassungsrichter in Kraft treten./jon/tl/DP/zb

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