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ROUNDUP: Abschläge bei Lebensversicherungen auf Eis - Unisex-Tarif kommt

Veröffentlicht am 14.12.2012, 22:04
BERLIN (dpa-AFX) - Das Gesetz der schwarz-gelben Koalition für die geplanten Abschläge bei Lebensversicherungen sowie für Unisex-Tarife liegt vorerst auf Eis. Der Bundesrat rief am Freitag wegen des Begleitgesetzes für einen einheitlichen bargeldlosen Zahlungsverkehr in Europa (SEPA), in dem diese Änderungen geregelt werden sollen, den Vermittlungsausschuss an. Die Versicherungsbranche machte aber deutlich, dass sie bei den geschlechterneutralen Tarifen auch ohne gesetzliche Grundlage am von der EU vorgegebenen Stichtag 21. Dezember festhalten will.

Das Gesetz soll die Beteiligung der Versicherten an den zurzeit besonders hohen Bewertungsreserven für festverzinsliche Wertpapiere künftig begrenzen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bedauerte die Verzögerungen und sicherte dem Bundesrat eine schnelle und konstruktive Zusammenarbeit zu. Es sei jetzt wichtig, dass man zu einer Lösung komme, die den Interessen der Versicherten Rechnung trage. Die Pläne der Bundesregierung zielten auf eine langfristige Stabilisierung der Lebensversicherungen, erklärte er.

Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin warnte auf Anfrage mit Blick auf Lebensversicherungen: 'Jeder Versicherungsnehmer sollte die Vor- und Nachteile einer Kündigung sorgfältig abwägen. Ob eine vorzeitige Kündigung günstiger ist, ist stets eine Einzelfallentscheidung und hängt von den Vereinbarungen des individuellen Vertrags ab.' In jedem Fall sei die Kündigung des Versicherungsvertrags auch mit Nachteilen verbunden.

Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses werden auch die neuen einheitlichen Tarife für Frauen und Männer (Unisex-Tarife) vorerst keine gesetzliche Grundlage bekommen. Gleichwohl machte die Branche deutlich, an dem Stichtag festhalten zu wollen. Eine Sprecherin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärte am Abend, nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind nach Geschlecht differenzierte Tarife vom 21. Dezember 2012 ungültig. Dieses Entscheidung entfalte Bindungswirkung, auch wenn die Umsetzung in nationales Recht erst danach vorgenommen werde.

Die Koalition wollte mit dem Gesetz unter anderem die Versicherungskonzerne entlasten, die wegen der niedrigen Kapitalmarktzinsen unter Druck stehen. Durch die Neuregelung würden viele Versicherte, deren Policen in der aktuellen Niedrigzinsphase zur Auszahlung anstehen, spürbar weniger Geld bekommen. Nach Protesten legte die Regierung deshalb kurzfristig noch eine Verordnung vor, mit der die Einbußen begrenzt werden sollen. Eine Härtefallregelung soll nun dafür sorgen, dass die Kunden bei der Auszahlung im Schnitt maximal Abschläge von fünf Prozent in Kauf nehmen müssen. Wie viele Versicherte davon betroffen sind, ist unklar.

Der Grünen-Finanzpolitiker Gerhard Schick sprach von einer Niederlage für Schäuble und die Versicherungsbranche. 'Die Anrufung des Vermittlungsausschusses beim Thema Bewertungsreserven ist richtig. Man kann nicht ein Gesetz verabschieden und aufgrund der massiven Bürgerproteste gleichzeitig dieses Gesetz per Verordnung korrigieren.' Die Regierung müsse jetzt darlegen, warum diese Maßnahmen zur Rettung der Lebensversicherungsbranche nötig seien.

Der GDV erklärte dagegen, eine Korrektur der geltenden Beteiligungsregelung an den Bewertungsreserven von Zinspapieren sei unverzichtbar. Ansonsten führe die jetzige Niedrigzinsphase zu einer Bevorteilung der aktuell ausscheidenden Versicherungsverträge zulasten aller anderen Verträge.

Grundsätzlich will die Koalition mit dem Gesetz die ab 2014 geplanten neuen EU-Regeln für in- und ausländische Zahlungsüberweisungen regeln. Es soll die Grundlage schaffen für europaweit einheitliche 22-stellige Kontonummern (IBAN). Der Bundestag hatte das Gesetz laut Bundesrat um Bestandteile erweitert, die eigentlich erst in der Novelle des Versicherungsaufsichtsrechts vorgesehen waren./rm/wn/DP/stw

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