😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: Beamte von Bund und Ländern können nicht auf Rente mit 63 hoffen

Veröffentlicht am 12.08.2014, 16:36
Aktualisiert 12.08.2014, 16:39
ROUNDUP: Beamte von Bund und Ländern können nicht auf Rente mit 63 hoffen

BERLIN (dpa-AFX) - Die meisten Beamten in Deutschland können nicht auf eine abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren hoffen. Das zeigt eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa. Auch die Bundesregierung bestätigte am Dienstag, dass eine Frühverrentung mit 63 nach 45 Arbeitsjahren für die Bundesbeamten nicht geplant sei. Bei den Verbesserungen für Mütter - ebenfalls Teil des seit Juli geltenden Rentenpakets der Koalition - werde noch geprüft.

Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und das Saarland äußerten sich auf dpa-Anfrage überaus skeptisch zu der vom Beamtenbund und einigen Unionsabgeordneten geforderten Übertragung der Rentenreform auf ihre Staatsdiener. Lediglich Bayerns Beamte dürfen zumindest auf die teilweise Übertragung der Rentenreform hoffen. Ein Gesetzentwurf sei in München in Vorbereitung, hieß es. Die anderen Länder sehen offenbar gegenwärtig keinen Handlungsbedarf.

Der Chef des Deutschen Beamtenbundes, Klaus Dauderstädt, sagte der dpa: "Auch Beamte müssen nach 45 Dienstjahren abschlagsfrei in Pension gehen können, und die Kindererziehungszuschläge für vor 1992 geborenen Nachwuchs müssen entsprechend der Neuregelung im Rentenrecht wirkungsgleich angehoben werden." Die Vorsitzende der Frauenunion, Maria Böhmer, sprach sich in der "Rheinischen Post" für eine Übertragung der Mütterrente auf Beamtinnen aus.P/jkr

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.