BERLIN (dpa-AFX) - Die Zukunft von Uber, der umstrittenen US-Internetplattform für Fahrdienste, ist in Berlin weiter offen. "Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten prüft immer noch, ob eine geplante Untersagungsverfügung möglich ist", sagte die Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Verkehr, Petra Rohland, am Donnerstag. Derzeit höre das Landesamt dazu die verschiedenen Parteien und Sachverständige an. Dann müsse alles ausgewertet werden. Eine Entscheidung falle frühestens Anfang September. Nach Informationen der "Bild"-Zeitung (Donnerstag) plant der Senat ein Verbot von Uber.
Der Limousinendienst vermittelt über eine Handy-App nicht nur selbstständige Chauffeure, sondern auch Privatleute mit ihren Autos. Das Taxi-Gewerbe sieht darin eine unzulässige Konkurrenz. Ihre Wagen und Fahrer seien strengen Reglementierungen unterworfen und würden ständig überprüft, monieren die Taxi-Fahrer. Bei Uber wird via GPS der Abholort automatisch ermittelt und so auch der Fahrweg abgerechnet. Taxameter entfallen so. Bezahlt wird über eine bei Uber hinterlegte Kreditkarte.
Die Staatssekretärin für Verbraucherschutz, Sabine Toepfer-Kataw (CDU), sieht in den laxen Regeln von Uber ein Problem für den Verbraucherschutz. Bisher garantiere bei dem US-Unternehmen niemand, dass ihre Fahrer so speziell geschult seien wie Taxi-Fahrer, die einen Personenbeförderungsschein vorweisen müssten, sagte Toepfer-Cataw der Nachrichtenagentur dpa. Auch ob die Wagen technisch sicher seien, die Fahrer entsprechend den Richtlinien mit den Kunden abrechneten und selbst ordentlich Steuern zahlten - all das sei ungeklärt, kritisierte die Staatssekretärin.
Zuständig für die Entscheidung sei aber die Verkehrsverwaltung. Deshalb habe sie ihrem Kollegen - Verkehrsstaatssekretär Christian Gaebler (SPD) - per Brief ihre Bedenken mitgeteilt und darum gebeten, diese bei der Entscheidung zu berücksichtigen. "Es müssen die gleichen Rechte und Pflichten wie für Taxi-Fahrern herrschen", unterstrich die CDU-Politikerin. Dazu bemerkte Rohland, dass alle diese Aspekte Gegenstand der Prüfung seien.tk