😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: Berlin und Paris wollen Finanzsteuer in mindestens neun EU-Staaten

Veröffentlicht am 28.09.2012, 14:37
BERLIN/BRÜSSEL (dpa-AFX) - Deutschland und Frankreich machen bei der europäischen Finanztransaktionssteuer ernst und hoffen auf eine Einführung in mindestens neun EU-Staaten. Einen entsprechende Vorstoß starteten am Freitag Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und sein französischer Amtskollege Pierre Moscovici.

Sie beantragten bei der EU-Kommission, die Abgabe auf Finanztransaktionen auf dem Wege der 'Verstärkten Zusammenarbeit' in EU-Staaten einzuführen. Zugleich warben sie in einem gemeinsamen Brief bei den EU-Partner um Unterstützung. Mitziehen müssen bei dieser kleinen Lösung mindestens neun EU-Länder. Die EU-Kommission begrüßte den Vorstoß und sprach von neuem Schwung in der Debatte.

Da eine Zustimmung aller 27 EU-Mitgliedsländer für eine Finanztransaktionssteuer nicht erreichbar ist, hatte die Bundesregierung schon vor dem Sommer angekündigt, die Einführung einer solchen Abgabe in weniger Ländern zu beantragen.

Eine EU-weite Einführung war bisher unter anderem am Widerstand Großbritanniens und Schwedens gescheitert. Aber auch unter den 17 Euro-Ländern gab es Differenzen. In Frankreich gilt sei August eine Finanzsteuer. In Deutschland hatte sich die schwarz-gelbe Koalition mit SPD und Grünen geeinigt, sich für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Europa bis Ende 2012 stark zu machen. Dies war eine Bedingung für eine Zustimmung der Opposition zum europäischen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin.

EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta zeigte sich zuversichtlich, dass eine Finanzsteuer trotz des Widerstands aus einigen Staaten im Alleingang von mindestens neun EU-Ländern eingeführt werden könne. Im Juni hatten die EU-Finanzminister bereits die erste Hürde für eine 'Verstärkte Zusammenarbeit' genommen. Semeta: 'Die Bürger warten auf diese Steuer. Je schneller sie vorankommt, umso besser.'

Sollte eine verstärkte Zusammenarbeit nicht möglich sein, will sich die Bundesregierung nach früheren Angaben dafür einsetzen, 'eine Besteuerung in möglichst vielen Mitgliedsstaaten im Rahmen der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit zu erreichen'. Die Steuer solle möglichst alle Finanzinstrumente umfassen sowie 'mit einer breiten Bemessungsgrundlage bei einem niedrigen Steuersatz' eingeführt werden. Negative Folgen für die Altersversorgung, Kleinanleger und Realwirtschaft sollen vermieden werden, ebenso Ausweichreaktionen.

Grundlage für die 'Verstärkte Zusammenarbeit' soll der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission vom 28. September vergangen Jahres sein, teilte das Finanzministerium weiter mit. 'Eine Reihe von Mitgliedstaaten' habe Interesse gezeigt, im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit in einem kleineren Kreis weiterzumachen. Deutschland und Frankreich wollen andere Länder überzeugen, 'damit der Kreis jener, die sich an der Verstärkten Zusammenarbeit bei der Finanztransaktionsteuer beteiligen, möglichst groß wird'./sl/mt/DP/bgf

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.