LEIPZIG/FRANKFURT (dpa-AFX) - Im Prozess um Fluglärm und Nachtflüge am Frankfurter Flughafen will das Bundesverwaltungsgericht offensichtlich nicht über Schadstoffbelastungen beraten. Entsprechende Anträge der Stadt Offenbach seien wohl nicht fristgerecht eingegangen, sagte der Senatsvorsitzende Rüdiger Rubel am Dienstag zu Beginn des Verfahrens in Leipzig.
Auf der anderen Seite verlangten die Anwälte den Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Sie halten das Fluglärmgesetz insbesondere beim Lärmschutz für unzureichend, das Ansprüche auf Schallschutz erst im sechsten Jahr nach Festsetzung des Lärmschutzbereiches verlange. Damit könne ein Flughafen in Betrieb gehen, ohne dass die Betroffenen vor dem Lärm geschützt seien.
Das Gericht erinnerte an Entscheidungsspielräume der Verwaltung bei der Planfeststellung, die dann von den Gerichten zu überprüfen sei. 'Das Gericht plant nicht selbst', stellte der Senatsvorsitzende fest und dämpfte damit zu hohen Erwartungen an das Urteil, das erst in einigen Wochen kommen soll.
Der vierte Senat des Bundesverwaltungsgerichts prüft in mündlicher Verhandlung die Planfeststellung des Landes Hessen zum Ausbau des Frankfurter Flughafens. Dagegen geklagt haben Privatleute aus Frankfurt und Kelsterbach, fünf Kommunen aus dem Rhein-Main-Gebiet und das Klinikum Offenbach. Außerdem wendet sich das Land Hessen gegen das erstinstanzliche Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der die vorgesehene Nachtflugregelung kassiert hatte.
Wichtigster Streitpunkt in der mündlichen Verhandlung ist die Regelung der Nachtflüge, von denen das Land im Schnitt 150 pro Nacht erlaubt hat. Davon dürften durchschnittlich 17 zwischen 23.00 und 5.00 Uhr stattfinden. Vor Verhandlungsbeginn in dem voll besetzten Sitzungssaal demonstrierten rund 30 Menschen vor dem Gerichtsgebäude gegen Fluglärm und den Flughafenausbau./ceb/DP/tw
Auf der anderen Seite verlangten die Anwälte den Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Sie halten das Fluglärmgesetz insbesondere beim Lärmschutz für unzureichend, das Ansprüche auf Schallschutz erst im sechsten Jahr nach Festsetzung des Lärmschutzbereiches verlange. Damit könne ein Flughafen in Betrieb gehen, ohne dass die Betroffenen vor dem Lärm geschützt seien.
Das Gericht erinnerte an Entscheidungsspielräume der Verwaltung bei der Planfeststellung, die dann von den Gerichten zu überprüfen sei. 'Das Gericht plant nicht selbst', stellte der Senatsvorsitzende fest und dämpfte damit zu hohen Erwartungen an das Urteil, das erst in einigen Wochen kommen soll.
Der vierte Senat des Bundesverwaltungsgerichts prüft in mündlicher Verhandlung die Planfeststellung des Landes Hessen zum Ausbau des Frankfurter Flughafens. Dagegen geklagt haben Privatleute aus Frankfurt und Kelsterbach, fünf Kommunen aus dem Rhein-Main-Gebiet und das Klinikum Offenbach. Außerdem wendet sich das Land Hessen gegen das erstinstanzliche Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der die vorgesehene Nachtflugregelung kassiert hatte.
Wichtigster Streitpunkt in der mündlichen Verhandlung ist die Regelung der Nachtflüge, von denen das Land im Schnitt 150 pro Nacht erlaubt hat. Davon dürften durchschnittlich 17 zwischen 23.00 und 5.00 Uhr stattfinden. Vor Verhandlungsbeginn in dem voll besetzten Sitzungssaal demonstrierten rund 30 Menschen vor dem Gerichtsgebäude gegen Fluglärm und den Flughafenausbau./ceb/DP/tw