LEIPZIG/FRANKFURT (dpa-AFX) - Der Richterspruch über die Nachtflugregelung am Frankfurter Flughafen rückt näher. Das Bundesverwaltungsgericht will am 13. März 2012 darüber mündlich verhandeln, wie auf der Website des Gerichts am Mittwoch mitgeteilt wurde. Die Verhandlung könne am folgenden Tag fortgesetzt werden, wenn dies notwendig sei. Am Ende der Verhandlung werde ein Verkündungstermin bekanntgegeben.
In dem Prozess geht es um die Nachtflugregelung für den größten deutschen Flughafen, der gerade eine neue Landebahn erhalten hat. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte die im Planfeststellungsbeschluss vorgeschriebenen durchschnittlich 17 Nachtflüge verworfen und dem Land Hessen aufgegeben, die Regelung neu zu fassen. Dies lehnen das Land und der Flughafenbetreiber Fraport ab. Die klagenden Kommunen und Privatleute wollen eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses erreichen.
Ab Sonntag gilt in Frankfurt bis zur endgültigen Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht ein absolutes Nachtflugverbot für die Zeit zwischen 23.00 und 05.00 Uhr. Vor allem die mit ihren nächtlichen Frachtflügen stark betroffene Lufthansa hatte dagegen heftig protestiert./ceb/DP/edh
In dem Prozess geht es um die Nachtflugregelung für den größten deutschen Flughafen, der gerade eine neue Landebahn erhalten hat. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte die im Planfeststellungsbeschluss vorgeschriebenen durchschnittlich 17 Nachtflüge verworfen und dem Land Hessen aufgegeben, die Regelung neu zu fassen. Dies lehnen das Land und der Flughafenbetreiber Fraport
Ab Sonntag gilt in Frankfurt bis zur endgültigen Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht ein absolutes Nachtflugverbot für die Zeit zwischen 23.00 und 05.00 Uhr. Vor allem die mit ihren nächtlichen Frachtflügen stark betroffene Lufthansa