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ROUNDUP: Erste Ex-Schlecker-Mitarbeiterin gewinnt vor Gericht - Grobe Fehler

Veröffentlicht am 28.06.2012, 12:12
STUTTGART/EHINGEN (dpa-AFX) - Eine frühere Schlecker-Mitarbeiterin aus Baden-Württemberg hat vor Gericht erfolgreich gegen ihre Kündigung geklagt. Das Arbeitsgericht Heilbronn entschied, dass in ihrem Fall die bei der Kündigung getroffene Sozialauswahl grob fehlerhaft war, wie das Landesarbeitsgericht am Donnerstag in Stuttgart mitteilte. 'Die Kündigung ist unwirksam und das Arbeitsverhältnis besteht weiter', sagte ein Gerichtssprecher. Nach der Schlecker-Pleite gibt es bundesweit eine Klagewelle gekündigter Mitarbeiter.

Sein Urteil begründete das Gericht unter anderem damit, dass die Klägerin einen Fall aufzeigen konnte, in dem eine vergleichbare Beschäftigte mit weniger Sozialpunkten - dazu zählen Alter und Kinder - nicht gekündigt wurde. Zudem habe der Beklagte, die Schlecker-Insolvenzverwaltung, die Sozialauswahl nur unvollständig begründet. Auch der vom Gericht geforderte Interessenausgleich mit Namensliste der gekündigten Beschäftigten sei nie eingereicht worden.

Auch andere Gerichte hätten nicht alle Informationen von der Insolvenzverwaltung von Arndt Geiwitz bekommen. Das könne aber an dem logistischen Aufwand bei den bundesweit gut 4.500 Klagen liegen, sagte der Gerichtssprecher. Es sei möglich, dass sich mehrere Gerichte dem Heilbronner Urteil anschließen. 'Aber das ist nur Spekulation.'

Der langjährigen Leiterin einer Filiale der Drogeriekette war am 28. März im Zuge der Insolvenz wie 10.000 weiteren Beschäftigten gekündigt worden. Dagegen hatte sie geklagt. Das Urteil sei bereits am 21. Juni gefällt worden (AZ: 8 Ca 71/12). Das Gericht geht davon aus, dass es sich hierbei um den ersten entschiedenen Schlecker-Prozess der ersten Kündigungswelle Ende März handelt.

Ihren Arbeitsplatz kann die Klägerin aber wegen der Abwicklung von Schlecker allerdings nicht zurückerhalten. Wie die aktuell verbliebenen 13.200 Mitarbeiter dürfte sie ebenfalls erst freigestellt und dann erneut gekündigt werden, erklärte der Gerichtssprecher. Aufgrund des Urteils habe sie allerdings das Recht auf rückwirkende Gehaltszahlungen. Das wären die Gehälter von April an, die bislang die Arbeitsagentur über die Ansprüche bezahlt haben dürfte, erklärte der Gerichtssprecher. Die Arbeitsagentur könnte sich das Geld nun vom Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz zurückholen. Den Rest müsste die Klägerin dann von der Insolvenzverwaltung bekommen.

Am Mittwoch hatten alle verbliebenen 2.800 Schlecker-Filialen in Deutschland endgültig geschlossen./ozy/DP/he

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