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ROUNDUP: EU-Gericht stützt Emissionshandel für Fluggesellschaften

Veröffentlicht am 21.12.2011, 13:33
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Freie Bahn für den Emissionshandel: Die Europäische Union darf laut ihrem höchsten Gericht Fluggesellschaften aus aller Welt zum Kauf von Luftverschmutzungsrechten verpflichten. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mittwoch ist eine Niederlage für mehrere Fluggesellschaften aus den USA und Kanada, die gegen ihre Einbeziehung in das EU-System der Emissionsrechte geklagt hatten. Die deutsche Luftfahrtbranche ist mit dem Urteil dennoch nicht glücklich.

'Wir haben jetzt zwar eine EU-Rechtsprechung, politisch geht das Chaos aber weiter', sagte Klaus-Peter Siegloch, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Denn auch aus China, Russland und anderen Staaten gibt es Widerstand. Hiesige Fluggesellschaften fürchten, dass sie in Ländern außerhalb der EU künftig ihrerseits wirtschaftliche Nachteile hinnehmen müssen.

Der Emissionshandel verpflichtet Unternehmen, Rechte für den Ausstoß des Treibhausgases Kohlenstoffdioxid (CO2) zu kaufen. Ab 1. Januar 2012 sollen per EU-Gesetz alle Fluggesellschaften teilnehmen, die von, in oder nach Europa fliegen.

Nach Ansicht des EuGH steht sieht das geplante Emissionshandels-System völlig im Einklang mit dem Völkerrecht. Die Regelung verletze nicht die Souveränität fremder Staaten, argumentierten die Richter. Zwar werde für die Berechnung des CO2-Ausstoßes die gesamte Flugstrecke zugrunde gelegt, also auch außerhalb der EU. Dies sei jedoch zulässig, weil nur Flüge ins EU-Hoheitsgebiet, innerhalb der EU und aus der EU heraus betroffen seien (Rechtssache C-366/10).

Auch das sogenannte Open-Skies-Abkommen sieht der EuGH nicht verletzt. Das Abkommen soll die gegenseitige Benachteiligung amerikanischer und europäischer Fluggesellschaften verhindern. Der EU-Emissionshandel sei nicht diskriminierend, weil alle Unternehmen betroffen seien.

Fluggesellschaften aus der EU fürchten herbe Wettbewerbsnachteile für den Fall, dass sich die ausländische Konkurrenz vor dem Emissionshandel drücken kann. Berechnungen des BDL zufolge müssen alleine die deutschen Fluglinien im kommenden Jahr 185 Millionen Euro für Emissionsrechte ausgeben. Die Lufthansa , die auch für ihre ausländischen Töchter wie Austrian Airlines und Swiss bezahlen muss, beziffert ihre Belastung auf mindestens 130 Millionen Euro.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bezeichnete das EuGH-Urteil als 'Sieg der Vernunft'. Zwar werde Fliegen mit Emissionshandel und Ticketsteuer nicht umweltfreundlich, sagte BUND-Verkehrsexperte Werner Reh. Allerdings schlügen sich die versteckten Kosten des Luftverkehrs künftig etwas stärker im Flugpreis nieder.

Den deutschen Fluggesellschaften geht es nach eigenen Angaben vor allem um einheitliche Wettbewerbsbedingungen. 'Wir Airlines dürfen nicht das Opfer eines von uns nicht veranlassten Handelskriegs werden', hatte Lufthansa-Chef Christoph Franz im Oktober kritisiert. BDL-Präsident Siegloch, der immer wieder auf eine Verschiebung des Emissionshandels gepocht hatte, forderte schnellstmöglich eine weltweite Regelung. 'Da der Widerstand der außereuropäischen Staaten gegen die EU-Verordnung zum Emissionshandel nach wie vor massiv ist, muss die Politik nun schnellstens handeln.'

Die Aktien der deutschen Fluggesellschaften Lufthansa und Air Berlin reagierten zunächst mit Kurssprüngen auf den Gerichtsentscheid. Air-Berlin-Papiere konnten ihre Verluste aus den ersten Handelsstunden bis zum Mittag damit mehr als halbieren. Die Lufthansa-Aktien sackten hingegen nach dem anfänglichen Gewinnen in die Verlustzone./stw/hrz/hgo/DP/enl/dct

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