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ROUNDUP: Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von Daimler-Aktionären

Veröffentlicht am 28.06.2012, 10:52
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Aktionären gestärkt. In einem jahrelangen Rechtsstreit über den spektakulären Abgang von Daimler -Chef Jürgen Schrempp 2005 erweitern die Luxemburger Richter das Recht der Anleger auf bessere Information. Konzerne müssten wichtige Personalentscheidungen nicht erst dann öffentlich machen, wenn sie bereits getroffen sind - sondern auch wenn sie vorbereitet werden und sehr wahrscheinlich sind, lautet das Urteil vom Donnerstag (Rechtssache C-19/11).

Geklagt hatte ein Aktionär, der sich 2005 von dem Autokonzern zu spät über Schrempps Ausscheiden informiert fühlte. Der Anleger hatte seine Aktien vor dem Rücktritt Schrempps im Juli verkauft. Da Schrempp seine Rücktrittsabsicht bereits am 17. Mai mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden besprochen hatte und nach und nach weitere Personen bei Daimler davon erfuhren, meinte der Kläger, das Unternehmen habe auch die Öffentlichkeit früher informieren müssen.

Die Richter gaben ihm recht. Die Pflicht zu einer sogenannten Ad-hoc-Mitteilung könne schon vor dem eigentlichen Beschluss bestehen, wenn eine Entscheidung in Zwischenschritten erfolge, lautet das Urteil. Mit dieser Auslegung präzisiert der Gerichtshof die EU-Richtlinie über Insidergeschäfte im Sinne von mehr Anlegerfreundlichkeit. Das Urteil der obersten EU-Richter könnte weitreichende Folgen für die Rechte von Anlegern haben.

Der Autobauer kann die Konsequenzen aus dem Urteil zunächst nicht abschätzen. Eine Unternehmenssprecherin sagte am Donnerstag in Stuttgart, der Richterspruch liege noch nicht vor. 'Wir werden die Urteilsgründe dann analysieren. Es bleibt abzuwarten wie der Bundesgerichtshof auf der Grundlage des EuGH-Urteils entscheidet.'/mt/ols/DP/she

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