MÜNCHEN (dpa-AFX) - Im Prozess um manipulierte Aktienkurse hat der ehemalige Vizechef der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, Markus Straub, der Staatsanwaltschaft schwere Vorwürfe gemacht. In der Anklage habe sie völlig falsche Schlüsse gezogen und gehe mit der Schrotflinte vor, sagte er am Mittwoch vor dem Münchner Landgericht. 'Da wird vorgegangen nach dem Motto: Die schießen wir ab und irgendwas wird schon treffen.' Argumente in der Anklage seien abstrus und nicht nachvollziehbar. Er habe keine Anleger geschädigt oder getäuscht, sondern sie geschützt.
Straub muss sich seit Montag zusammen mit einem ehemaligen Börsenbrief-Herausgeber wegen des Verdachts der Marktmanipulation und des Insiderhandels mit Millionensummen vor Gericht verantworten. Zu einem Geständnis wird es nicht kommen. 'Ich kann nichts gestehen. Ich bin unschuldig', sagte Straub.
Auch der Börsenbrief-Herausgeber beteuerte seine Unschuld. Der 41-Jährige Diplom-Kaufmann, der in dem Verfahren gegen eine Clique aus Aktionärsschützern und Finanzautoren als Hauptangeklagter gilt, las den Richtern eine seitenlange Erklärung vor, in der er detailliert auf die Vorwürfe gegen ihn einging. 'Niemals sollte einer der Leser der Börsenbriefe getäuscht werden', versicherte er. An alle Aktien, die empfohlen wurden, habe er selbst geglaubt.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Marktmanipulation in 175 Fällen sowie Insiderhandel in 24 Fällen vor. Mit Empfehlungen für Aktien, die er selbst besaß, soll er einen Millionengewinn gemacht haben - ohne die Leser über sein Engagement informiert zu haben. Er selbst sprach allerdings von einem Verlust von zwei Millionen Euro. Straub und er sitzen seit einer Razzia im Herbst 2010 in Untersuchungshaft.
Dem Gericht steht nach den Erklärungen der Angeklagten ein Mammutprozess bevor, weil sämtliche Vorwürfe der mehr als 80 Seiten starken Anklage mit Hilfe von Gutachten, Zeugen oder Bankprotokollen bewiesen werden müssen. Dabei muss auch belegt werden, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen einer Aktienempfehlung und einer Kursreaktion gab. Bis Mai haben die Richter vorsorglich bereits 30 Verhandlungstage angesetzt.
Der Börsenbrief-Herausgeber hatte jahrelang im großen Stil mit Aktien gehandelt. Nach seinen Schilderungen kaufte er regelmäßig Aktien von Firmen, die er für unterbewertet hielt. Seine Werbekampagnen für die Aktien hat er laut Anklage in einem Großteil der Fälle über Börsenbriefe eines Bekannten veröffentlicht. Dieser war in der vergangenen Woche bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem er ein Geständnis abgelegt hatte.
In seiner rund zweistündigen Stellungnahme wandte sich der 41-Jährige immer wieder auch an die Zuhörer, um ihnen komplizierte Begriffe aus der Börsenwelt wie etwa 'Freefloat' zu erklären. In der Anklage sei das nicht richtig dargestellt worden. 'Es sieht so aus, als wenn hier die Begriffe durcheinander geraten.'/dwi/DP/nmu
Straub muss sich seit Montag zusammen mit einem ehemaligen Börsenbrief-Herausgeber wegen des Verdachts der Marktmanipulation und des Insiderhandels mit Millionensummen vor Gericht verantworten. Zu einem Geständnis wird es nicht kommen. 'Ich kann nichts gestehen. Ich bin unschuldig', sagte Straub.
Auch der Börsenbrief-Herausgeber beteuerte seine Unschuld. Der 41-Jährige Diplom-Kaufmann, der in dem Verfahren gegen eine Clique aus Aktionärsschützern und Finanzautoren als Hauptangeklagter gilt, las den Richtern eine seitenlange Erklärung vor, in der er detailliert auf die Vorwürfe gegen ihn einging. 'Niemals sollte einer der Leser der Börsenbriefe getäuscht werden', versicherte er. An alle Aktien, die empfohlen wurden, habe er selbst geglaubt.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Marktmanipulation in 175 Fällen sowie Insiderhandel in 24 Fällen vor. Mit Empfehlungen für Aktien, die er selbst besaß, soll er einen Millionengewinn gemacht haben - ohne die Leser über sein Engagement informiert zu haben. Er selbst sprach allerdings von einem Verlust von zwei Millionen Euro. Straub und er sitzen seit einer Razzia im Herbst 2010 in Untersuchungshaft.
Dem Gericht steht nach den Erklärungen der Angeklagten ein Mammutprozess bevor, weil sämtliche Vorwürfe der mehr als 80 Seiten starken Anklage mit Hilfe von Gutachten, Zeugen oder Bankprotokollen bewiesen werden müssen. Dabei muss auch belegt werden, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen einer Aktienempfehlung und einer Kursreaktion gab. Bis Mai haben die Richter vorsorglich bereits 30 Verhandlungstage angesetzt.
Der Börsenbrief-Herausgeber hatte jahrelang im großen Stil mit Aktien gehandelt. Nach seinen Schilderungen kaufte er regelmäßig Aktien von Firmen, die er für unterbewertet hielt. Seine Werbekampagnen für die Aktien hat er laut Anklage in einem Großteil der Fälle über Börsenbriefe eines Bekannten veröffentlicht. Dieser war in der vergangenen Woche bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem er ein Geständnis abgelegt hatte.
In seiner rund zweistündigen Stellungnahme wandte sich der 41-Jährige immer wieder auch an die Zuhörer, um ihnen komplizierte Begriffe aus der Börsenwelt wie etwa 'Freefloat' zu erklären. In der Anklage sei das nicht richtig dargestellt worden. 'Es sieht so aus, als wenn hier die Begriffe durcheinander geraten.'/dwi/DP/nmu