😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: Ex-Aktionärsschützer wirft Staatsanwaltschaft Fehler vor

Veröffentlicht am 25.01.2012, 14:28
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Im Prozess um manipulierte Aktienkurse hat der ehemalige Vizechef der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, Markus Straub, der Staatsanwaltschaft schwere Vorwürfe gemacht. In der Anklage habe sie völlig falsche Schlüsse gezogen und gehe mit der Schrotflinte vor, sagte er am Mittwoch vor dem Münchner Landgericht. 'Da wird vorgegangen nach dem Motto: Die schießen wir ab und irgendwas wird schon treffen.' Argumente in der Anklage seien abstrus und nicht nachvollziehbar. Er habe keine Anleger geschädigt oder getäuscht, sondern sie geschützt.

Straub muss sich seit Montag zusammen mit einem ehemaligen Börsenbrief-Herausgeber wegen des Verdachts der Marktmanipulation und des Insiderhandels mit Millionensummen vor Gericht verantworten. Zu einem Geständnis wird es nicht kommen. 'Ich kann nichts gestehen. Ich bin unschuldig', sagte Straub.

Auch der Börsenbrief-Herausgeber beteuerte seine Unschuld. Der 41-Jährige Diplom-Kaufmann, der in dem Verfahren gegen eine Clique aus Aktionärsschützern und Finanzautoren als Hauptangeklagter gilt, las den Richtern eine seitenlange Erklärung vor, in der er detailliert auf die Vorwürfe gegen ihn einging. 'Niemals sollte einer der Leser der Börsenbriefe getäuscht werden', versicherte er. An alle Aktien, die empfohlen wurden, habe er selbst geglaubt.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Marktmanipulation in 175 Fällen sowie Insiderhandel in 24 Fällen vor. Mit Empfehlungen für Aktien, die er selbst besaß, soll er einen Millionengewinn gemacht haben - ohne die Leser über sein Engagement informiert zu haben. Er selbst sprach allerdings von einem Verlust von zwei Millionen Euro. Straub und er sitzen seit einer Razzia im Herbst 2010 in Untersuchungshaft.

Dem Gericht steht nach den Erklärungen der Angeklagten ein Mammutprozess bevor, weil sämtliche Vorwürfe der mehr als 80 Seiten starken Anklage mit Hilfe von Gutachten, Zeugen oder Bankprotokollen bewiesen werden müssen. Dabei muss auch belegt werden, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen einer Aktienempfehlung und einer Kursreaktion gab. Bis Mai haben die Richter vorsorglich bereits 30 Verhandlungstage angesetzt.

Der Börsenbrief-Herausgeber hatte jahrelang im großen Stil mit Aktien gehandelt. Nach seinen Schilderungen kaufte er regelmäßig Aktien von Firmen, die er für unterbewertet hielt. Seine Werbekampagnen für die Aktien hat er laut Anklage in einem Großteil der Fälle über Börsenbriefe eines Bekannten veröffentlicht. Dieser war in der vergangenen Woche bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem er ein Geständnis abgelegt hatte.

In seiner rund zweistündigen Stellungnahme wandte sich der 41-Jährige immer wieder auch an die Zuhörer, um ihnen komplizierte Begriffe aus der Börsenwelt wie etwa 'Freefloat' zu erklären. In der Anklage sei das nicht richtig dargestellt worden. 'Es sieht so aus, als wenn hier die Begriffe durcheinander geraten.'/dwi/DP/nmu

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.