FRANKFURT/PFORZHEIM (dpa-AFX) - Im Streit um verlustreiche Geschäfte mit Zinswetten hat das Landgericht Frankfurt der Stadt Pforzheim und der J.P.-Morgan-Bank einen Vergleich vorgeschlagen. Die Kommune will von der Bank 57 Millionen Euro zurück, weil sie nicht ausreichend auf die Risiken hingewiesen worden sei. Der Vergleich sieht vor, dass J.P. Morgan ein Drittel der Summe, 19 Millionen Euro, zahlen soll. Beide Parteien trafen sich am Montag erstmals vor der 25. Zivilkammer des Gerichts. Pforzheims Oberbürgermeister Gert Hager (SPD) zeigte sich vom Prozessverlauf sehr zufrieden und fühlt sich bestätigt.
Über den Vergleich sollen in den nächsten Tagen der Pforzheimer Stadtrat sowie die Verantwortlichen der Bank beraten. Kommt es zu keiner derartigen Einigung, will das Gericht am 23. März über das weitere Vorgehen entscheiden. Wahrscheinlich ist eine längere Beweisaufnahme, bei der möglicherweise auch frühere Verantwortliche der Kommune in den Zeugenstand müssen.
Die Stadt hatte sich 2005 auf sogenannte Swap-Geschäfte mit der Deutschen Bank eingelassen. Als sie damit Millionenverluste einfuhr, hoffte Pforzheim, die Fehlbeträge mit neuen Swap-Geschäften mit der J.P.-Morgan-Bank ausgleichen zu können. Es kam jedoch zu neuen Zahlungsverpflichtungen und Verlusten.
Die Kommune vertritt vor Gericht die Auffassung, von der Bank nicht ausreichend über die Risiken der Geldanlage unterrichtet worden zu sein. Darüber hinaus seien derartige Geschäfte für ein öffentliches Gemeinwesen sogar untersagt, zumindest aber genehmigungspflichtig gewesen. Zudem führt die Klägerin formale Bedenken über das Zustandekommen der Geschäfte an.
Der Gerichtsvorsitzende sagte, im Zweifel müsse anhand von Zeugenaussagen geklärt werden, inwieweit die Vertreter der Stadt tatsächlich über mögliche Risiken aufgeklärt wurden oder nicht. Es könne aber auch sein, dass das Zivilverfahren erst dann fortgesetzt werde, wenn das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, das sich gegen frühere Verantwortliche richtet, abgeschlossen ist./grh/DP/fn
Über den Vergleich sollen in den nächsten Tagen der Pforzheimer Stadtrat sowie die Verantwortlichen der Bank beraten. Kommt es zu keiner derartigen Einigung, will das Gericht am 23. März über das weitere Vorgehen entscheiden. Wahrscheinlich ist eine längere Beweisaufnahme, bei der möglicherweise auch frühere Verantwortliche der Kommune in den Zeugenstand müssen.
Die Stadt hatte sich 2005 auf sogenannte Swap-Geschäfte mit der Deutschen Bank eingelassen. Als sie damit Millionenverluste einfuhr, hoffte Pforzheim, die Fehlbeträge mit neuen Swap-Geschäften mit der J.P.-Morgan-Bank ausgleichen zu können. Es kam jedoch zu neuen Zahlungsverpflichtungen und Verlusten.
Die Kommune vertritt vor Gericht die Auffassung, von der Bank nicht ausreichend über die Risiken der Geldanlage unterrichtet worden zu sein. Darüber hinaus seien derartige Geschäfte für ein öffentliches Gemeinwesen sogar untersagt, zumindest aber genehmigungspflichtig gewesen. Zudem führt die Klägerin formale Bedenken über das Zustandekommen der Geschäfte an.
Der Gerichtsvorsitzende sagte, im Zweifel müsse anhand von Zeugenaussagen geklärt werden, inwieweit die Vertreter der Stadt tatsächlich über mögliche Risiken aufgeklärt wurden oder nicht. Es könne aber auch sein, dass das Zivilverfahren erst dann fortgesetzt werde, wenn das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, das sich gegen frühere Verantwortliche richtet, abgeschlossen ist./grh/DP/fn