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ROUNDUP: Handel mit Steuerdaten strafbar? Leutheussers Vorstoß ausgebremst

Veröffentlicht am 03.09.2012, 16:59
Aktualisiert 03.09.2012, 17:00
BERLIN (dpa-AFX) - Scharfe Kritik der Opposition, Widerstand auch in der eigenen Partei: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (FDP) ist mit ihrem Vorstoß, die Nutzung illegal erworbener Steuerdaten unter Strafe zu stellen, vorerst gescheitert. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) gibt stattdessen dem geplanten Steuerabkommen mit der Schweiz absolute Priorität. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nannte den Vorschlag der FDP-Kollegin einen 'Nebenkriegsschauplatz'. Unterstützung kam nur vom Anwaltsverein.

Die Bundesregierung 'prüft und diskutiert' zwar nach den Worten von Regierungssprecher Steffen Seibert die Möglichkeit einer gesetzlichen Regelung, um den Ankauf illegal erlangter Steuerdaten zu verbieten. Das Steuerabkommen mit der Schweiz sei aber die 'bestmögliche Lösung'. Allerdings lehnt die SPD das Abkommen ab.

Im FDP-Präsidium fand die Initiative der Justizministerin keine Unterstützung. FDP-Generalsekretär Patrick Döring sagte am Montag: 'Wir sind übereingekommen - mit großer Mehrheit -, dass wir uns voll darauf konzentrieren, das Steuerabkommen zu ratifizieren.' Die Parteispitze habe von dem Vorstoß erst aus den Medien erfahren.

An der Präsidiumssitzung nahm die Ministerin nicht teil, weil sie einen Termin in Bayern hatte. Döring sagte weiter, erst wenn endgültig klar sei, dass die Opposition das Steuerabkommen aus wahlkampftaktischen Gründen scheitern lasse, könne man über weitere gesetzgeberische Maßnahmen diskutieren.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD), deren Landesregierung zuletzt Steuerdateien angekauft hatte, sagte: 'Die FDP muss sich entscheiden, ob sie an der Seite der Steuerehrlichen oder an der Seite der Betrüger steht.' Kraft hält das vorliegende Steuerabkommen mit der Schweiz nicht für zustimmungsfähig. Die Steuer-CDs hatten eine Flut von Selbstanzeigen ausgelöst, weil Steuerbetrüger ihre Aufdeckung befürchteten.

Leutheusser-Schnarrenberger hatte angekündigt, eine Regelung gegen den Ankauf illegal erlangter Steuerdaten zu prüfen. Sie unterstütze damit eine Bundesratsinitiative aus Hessen. In der vom hessischen FDP-Justizminister Jörg-Uwe Hahn angeführten Initiative gegen Datenhehlerei wird allerdings der Ankauf von Steuerdaten ausdrücklich von der Strafbarkeit ausgenommen.

SPD-Fraktionsvize Christine Lambrecht sagte: 'Auf den Beschluss der Justizministerkonferenz kann sich die Bundesministerin jedenfalls nicht berufen.' In der Länderkammer hat Schwarz-Gelb keine Mehrheit und eine Initiative gegen den Ankauf von Steuerdaten damit keine Chance. Das Bundesverfassungsgericht hatte vor zwei Jahren entschieden, dass der Staat angekaufte Steuer-CDs für Ermittlungen gegen Steuerbetrüger nutzen darf - auch wenn die Bankdaten ursprünglich gestohlen wurden. (2 BvR 2101/09).

Schäuble verwies im Deutschlandfunk darauf, dass der Daten-Ankauf rechtlich gerechtfertigt sei. Daran habe sich auch die schwarz-gelbe Bundesregierung beteiligt. 'Wir sind allerdings der Überzeugung, dass der bessere Weg ist, dass wir durch das Abkommen mit der Schweiz die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich diese Fragen gar nicht mehr stellen.'

Leutheusser-Schnarrenberger sagte der 'Süddeutschen Zeitung', Steuerhinterziehung gehöre mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft. Sie sei 'kein Kavaliersdelikt, aber das heißt nicht, dass die Kavallerie durch den Rechtsstaat reiten darf', fügte sie hinzu.

Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) betonte, der Staat dürfe sich nicht selbst krimineller Methoden bedienen. Steuerhinterziehung zu verhindern und hinterzogene Steuern einzutreiben sei zwar ein legitimes Ziel, dabei dürfe aber nicht nach dem Grundsatz verfahren werden 'Der Zweck heiligt die Mittel'./wn/DP/bgf

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