😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP/ Klage in den USA: Argentinier erhebt schwere Vorwürfe gegen Siemens

Veröffentlicht am 14.09.2012, 13:28
MIAMI/MÜNCHEN (dpa-AFX) - Siemens sieht sich in den USA einer Klage gegenüber, in der es um Misshandlungen und Morddrohungen geht. Ein ehemaliger argentinischer Regierungsbeamter hat den Konzern auf 100 Millionen Dollar Schadenersatz verklagt. Siemens habe ihm im Jahr 2000 einen Schlägertrupp auf den Hals gehetzt, weil er Bestechung bei einem Milliardenauftrag habe öffentlich machen wollen. Siemens lehnte am Freitag eine Stellungnahme zu dem laufenden Verfahren ab.

Das US-Bezirksgericht in Miami hatte den Kläger Carlos Moran vor einem Jahr abgewiesen, nachdem er sich mit seinem Anwalt überworfen hatte. Am Mittwoch reichte Moran die Klage erneut ein. Danach habe er als Mitarbeiter der argentinischen Kontrollbehörde 'Sigen' in dem Siemens-Angebot für fälschungssichere Pässe Unregelmäßigkeiten entdeckt und seinem Chef gemeldet.

Sein Chef und die argentinische Landesgesellschaft von Siemens hätten versucht, alles zu vertuschen. Er sei mit vorgehaltener Waffe überfallen, zusammengeschlagen und am Telefon belästigt worden, ihm sei mit Entführung und Tod gedroht worden. Ende 2001 habe er den Staatsdienst verlassen 'aus Furcht um sein eigenes Leben und aus Furcht um das Leben seiner Frau und seines Sohnes'. Moran habe bei einem Angriff von Schlägern sein Hör- und Sehvermögen teilweise eingebüßt und finde deshalb keine dauerhafte Arbeit, sein Sohn stottere. Moran verlangt von Siemens 100 Millionen Dollar (77 Mio Euro) Schmerzensgeld und Wiedergutmachung.

Siemens hatte nach Aufdeckung von Schmiergeldpraktiken und schwarzen Kassen 2006 die Konzernspitze gefeuert und in Deutschland und den USA mehr als 1,2 Milliarden Euro Bußgeld bezahlt. Das Unternehmen räumte unter anderem ein, in Argentinien für einen eine Milliarde Dollar schweren Auftrag zur Herstellung fälschungssicherer Pässe Schmiergeld an Regierungsmitglieder bezahlt zu haben. Die US-Börsenaufsicht SEC hatte deshalb im Dezember 2011 gegen den früheren Siemens-Vorstand Uriel Sharef, den einstigen Landeschef in Argentinien und sechs weitere Manager ein Ermittlungsverfahren wegen Bestechungsverdachts eingeleitet.

Der Argentinier Moran hofft, seine Forderung gegen Siemens vor einem US-Gericht durchzubringen, weil Siemens an der New Yorker Börse notiert ist und rund 60 000 Mitarbeiter in den USA beschäftigt. Seine Anwälte berufen sich als Rechtsgrundlage auf das 'Alien Tort Statute' von 1789, das Verfahren ermöglicht, auch wenn der Kläger kein US-Bürger ist und die Ereignisse im Ausland stattgefunden haben./das/rol/DP/stb

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.