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ROUNDUP: Klagen wegen Lärmschutz am Hauptstadtflughafen erfolglos

Veröffentlicht am 08.12.2014, 22:15
Aktualisiert 08.12.2014, 22:18
ROUNDUP: Klagen wegen Lärmschutz am Hauptstadtflughafen erfolglos

n BERLIN (dpa-AFX) - Die bestehenden Lärmschutzmaßnahmen am neuen Hauptstadtflughafen BER sind aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg im Großen und Ganzen ausreichend. Es wies am Montagabend Klagen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und eines privaten Grundstückseigentümers ab, die sich auf die ursprünglich vom Planfeststellungsbeschluss prognostizierten - geraden - Flugrouten berufen hatten.

Es sei nicht zu beanstanden, dass die Flughafengesellschaft beim Schallschutz die aktuell geltenden, nach dem Start abknickenden Routen zugrunde gelegt habe, urteilten die Richter und ließen keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. (Az. OVG 6 A 6.14 und OVG 6 A 13.14)

Bei der Entscheidung ging es darum, welche Anwohner Anspruch auf Schallschutz haben - jene, über deren Häuser tatsächlich Flugzeuge fliegen oder auch die Haushalte, die Überflüge jahrelang nur fürchten mussten, nun aber weniger oder gar nicht belastet werden. Dazu hatte es widersprüchliche Angaben der Behörden gegeben.

"Aus dem Planfeststellungsbeschluss ergibt sich kein Anspruch auf Schutz vor fiktivem, nach Festlegung der Flugrouten nicht eintretendem Fluglärm", heißt es in der OVG-Mitteilung. Ansonsten käme es zu einer "Übersicherung der Betroffenen mit Schallschutzvorrichtungen".

Geklagt hatte die am stärksten von Fluglärm betroffene Gemeinde Blankenfelde-Mahlow. Hätte sie sich durchgesetzt, wären weitere erhebliche Mehrkosten für das Schallschutzprogramm möglich gewesen. Zuletzt lagen die Kosten für das Schallschutzprogramm bei 730 Millionen Euro. Weil die Flughafengesellschaft es zunächst zu klein dimensioniert hatte, musste es nach einem OVG-Urteil im vergangenen Jahr weitgehend neu berechnet werden. Ursprünglich waren für Schallschutzfenster, Lüfter und Dämmungen in den gut 25 000 Haushalten im Schutzgebiet nur 139 Millionen Euro vorgesehen gewesen.

Der Bund hatte 2012 teilweise andere Flugrouten festgelegt als der Planfeststellungsbeschluss auf Landesebene den Anwohnern zuvor jahrelang nahegelegt hatte. Dadurch können einzelne Anwohner weniger Anspruch auf Schallschutz haben. Um das zu verhindern, fordert Blankenfelde-Mahlow, dass das Schallschutz-Programm an beiden Flugrouten-Varianten ausgerichtet wird.rd/DP/enl

nn

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