😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: Koalition will Leistungsschutzrecht entschärfen

Veröffentlicht am 26.02.2013, 17:03
BERLIN (dpa-AFX) - Die schwarz-gelbe Koalition will dem geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Internet die Schärfe nehmen. 'Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte' sollten nicht von dem Gesetz betroffen sein, sagte der FDP-Netzpolitiker Manuel Höferlin am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Auf einen entsprechenden Änderungsvorschlag hätten sich Rechtspolitiker von FDP und Union verständigt. Damit würden die kurzen Textanrisse, die Suchmaschinen in ihren Ergebnislisten anzeigen, nicht mehr unter das Gesetz fallen. Eine konkrete Textlänge, die künftig lizenzfrei von Suchmaschinen und News-Aggregatoren zitiert werden darf, wird in der neuen Regelung allerdings nicht genannt.

'Mir war wichtig, dass man eine Lösung findet, die die Darstellung des Suchergebnisses ermöglicht, ohne dass der Besuch der Originalseite unnötig wird', sagte Höferlin. Der Regierungsentwurf soll an diesem Mittwoch vom Rechtsausschuss des Bundestages beschlossen und am Freitag dann im Parlament verabschiedet werden.

Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz kritisierte das Vorgehen der Regierungskoalition: 'Das ist eine wesentliche Änderung des Gesetzes zum Leistungsschutzrecht und dazu muss es eine neue Anhörung geben', schrieb von Notz im Kurzmitteilungsdienst Twitter.

Höferlin betonte, das Leistungsschutzrecht solle sich an den Regeln zur Bildersuche im Internet orientieren. Der Bundesgerichtshof hatte Ende 2011 entschieden, dass die Suchmaschine Google Vorschaubilder ('Thumbnails') in ihren Suchergebnissen anzeigen darf.

Bei Texten sollten die Auszüge ('Snippets') durchaus mehr als die Überschrift und den Link zur Textquelle enthalt dürfen, sagte Höferlin. Damit könnten die Anwender sich bei der Internetsuche besser orientieren. Das Leistungsschutzrecht ziele in dieser Fassung vor allem auf Dienste, die komplette Zeitungsinhalte im Internet sammeln.

Das Leistungsschutzrecht in seiner ursprünglichen Form war von Internetfirmen wie Google und Branchenverbänden entschieden abgelehnt worden. Auch etliche Rechtsexperten äußerten verfassungsrechtliche Bedenken und bezweifelten die praktische Umsetzbarkeit.

Die Verleger begrüßen dagegen ein Leistungsschutzrecht, weil Internet-Konzerne und News-Aggregatoren mit ihren Inhalten Geld verdienten, ohne sie angemessen an den damit verbundenen Erlösen zu beteiligen. Google und die Verlegerverbände wollten sich am Dienstag zunächst nicht zu dem veränderten Gesetzentwurf äußern./jbn/chd/DP/edh

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.