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ROUNDUP: Lufthansa lehnt Gesamtschlichtung ab - Pilotenstreiks wieder möglich

Veröffentlicht am 19.12.2014, 14:10
ROUNDUP: Lufthansa lehnt Gesamtschlichtung ab - Pilotenstreiks wieder möglich
LHAG
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FRANKFURT (dpa-AFX) - Im Tarifkonflikt bei der Lufthansa (XETRA:LHAG) stehen die Zeichen wieder auf Arbeitskampf. Das Unternehmen lehnt den Vorschlag der Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) ab, alle strittigen Themen in einer Gesamtschlichtung zu klären. Das sagte ein Konzernsprecher am Freitag in Frankfurt und bestätigte damit einen Bericht des Senders hr-Info.

Die Gewerkschaft reagierte enttäuscht. Ein VC-Sprecher sagte: "An den Weihnachtsfeiertagen vom 24. bis 26. Dezember sind Streiks ausgeschlossen. Alles andere lassen wir offen." Damit könnten die Piloten noch vor den Feiertagen erneut in den Ausstand treten.

Die Lufthansa selbst hatte eine Schlichtung zum Tarifstreit um die Übergangsversorgung der Piloten vorgeschlagen. "Wir können uns vorstellen, später auch andere Themen in die Schlichtung aufzunehmen, nicht aber das Wings-Konzept", sagte der Sprecher. Denn dieses Thema sei eine unternehmerische Entscheidung und könne nicht tarifvertraglich geregelt werden. Dabei geht es um den Plan von Lufthansa-Chef Carsten Spohr, das Billigangebot der Airline auszubauen.

Die VC lehnt das Konzept ab, weil dort Piloten eingesetzt werden sollen, die außerhalb des Konzerntarifvertrags angestellt sind. Die Gewerkschaft will bei der Besetzung der Cockpits und der Bezahlung der Piloten mitreden. Spohr will künftige Eurowings-Piloten hingegen lieber bei den günstigeren Konzerngesellschaften oder auf dem freien Arbeitsmarkt suchen.

Die VC bezeichnete ihren Vorschlag am Freitag als Versuch, die Situation insgesamt zu befrieden. "Wir fürchten, ohne Gesamtschlichtung von einem Konflikt in den nächsten zu schlittern." VC nehme zur Kenntnis, dass sich die Lufthansa dem verweigere.

Nach Angaben der Lufthansa sind derzeit sechs Tarifverträge offen, darunter zu Gehältern, zu den Rechten der Personalvertretung und zum Manteltarifvertrag sowie zu den Betriebsrenten und zur Übergangsversorgung.

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