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ROUNDUP: Mehr Sanktionen bei Hartz IV - vor allem Meldeversäumnisse

Veröffentlicht am 11.04.2012, 14:08
Aktualisiert 11.04.2012, 14:12
NÜRNBERG (dpa-AFX) - Die Arbeitsagenturen haben 2011 deutlich mehr Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger verhängt und ihnen wegen Verfehlungen die Leistungen gekürzt. Im Vergleich zum Vorjahr sei die Zahl der Sanktionen beim Arbeitslosengeld II um etwa zehn Prozent gestiegen, sagte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit (BA) am Mittwoch in Nürnberg und bestätigte damit einen Bericht der 'Bild'-Zeitung. Zugleich machte er aber deutlich: 'Die reinen Missbrauchsfälle und Betrugsfälle steigen nicht an. Wir haben überwiegend Meldeversäumnisse.'

Dies liege vor allem daran, dass die Arbeitsagenturen den Jobsuchern 2011 wegen der vielen offenen Stellen deutlich mehr Einladungen geschickt hätten. Versäumt ein Arbeitsloser aber solch einen Termin, wird automatisch die Leistung gekürzt. Dies gilt auch, wenn ein Betroffener etwa eine Arbeitsaufnahme verweigert, eine Ausbildung nicht antritt oder Termine der sogenannten Wiedereingliederungsvereinbarung nicht einhält.

2010 wurden insgesamt 829 375 solcher Sanktionen verhängt. Im vergangenen Jahr waren es - auch wegen präziserer Bestimmungen - 912 377. Das ist der höchste Stand seit 2007 - bis dahin reichen die revidierten Daten der BA zurück. Im Schnitt wurden die Leistungen um 116 Euro im Monat gekürzt.

'Die überwiegende Zahl aller erwerbsfähigen Leistungsbezieher macht mit, engagiert sich und will in Arbeit kommen. Sanktionen treffen immer nur einen kleinen Bruchteil der Langzeitarbeitslosen', betonte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums. Zuletzt seien dies rund drei Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsbezieher gewesen. Zwei Drittel der Sanktionen gingen auf Meldeversäumnisse zurück. Nur 15 Prozent resultierten aus der Weigerung, eine Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme anzutreten oder weiterzumachen - dieser Anteil ist laut BA gesunken.

Während die Arbeitsagenturen 2011 mehr Sanktionen verhängten, ging die Zahl der Betrugsfälle beim Bezug von Hartz IV deutlich zurück. Die BA leitete im vergangenen Jahr 177 500 Straf- und Bußgeldverfahren wegen Missbrauchs ein - das waren fast 50 000 Fälle oder knapp 22 Prozent weniger als 2010. 'Ein einfaches Meldeversäumnis löst noch keinen Betrugsfall aus', erläuterte der BA-Sprecher. Nur wenn sich herausstelle, dass der Arbeitssuchende nebenbei gearbeitet habe, werde dies als Missbrauch gewertet, ansonsten das Versäumnis aber mit einer Sanktion geahndet.

Das Erwerbslosen Forum Deutschland bezeichnete die gestiegene Zahl der Sanktionen als Ausdruck der Hilfs- und Konzeptlosigkeit der Jobcenter. 'Die Zahl sagt auch nichts darüber aus, ob die Sanktionen rechtlich haltbar waren', teilte Sprecher Martin Behrsing mit. Die sozialpolitische Sprecherin der Linken-Bundestagsfraktion, Katja Kipping, verwies auf die hohe Erfolgsquote bei Widersprüchen und Klagen. Sie fordert die Abschaffung der Sanktionen: 'Jede Leistungskürzung verletzt das Grundrecht des Betroffenen auf Existenzsicherung und gesellschaftliche Teilhabe.' Außerdem würden Hartz-IV-Empfänger so gedrängt, schlecht bezahlte Jobs anzunehmen./eri/cat/DP/bgf

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