BONN (dpa-AFX) - Die Hersteller der Maschinen-Spülmittel 'Calgonit' und 'Somat' haben nach Erkenntnissen des Bundeskartellamtes über Jahre hinweg illegale Preisabsprachen getroffen. Leidtragende sind die Verbraucher. Gegen den 'Calgonit'-Hersteller Reckitt Benckiser Deutschland GmbH und deren verantwortlichen Mitarbeiter sei deswegen und wegen weiterer wettbewerbswidriger Vergehen ein Bußgeld von 24 Millionen Euro verhängt worden, teilte das Kartellamt am Mittwoch in Bonn mit. 'Somat'-Hersteller Henkel hatte im vergangenen Jahr bei der Behörde einen sogenannten Bonusantrag gestellt und die Absprachen offenbart. Nach der Bonusregelung bleibt das Unternehmen damit von einer Geldbuße verschont.
Zwischen Sommer 2005 und 2007 hatten Henkel und Reckitt Benckiser in vier Fällen Ausmaß und Zeitpunkt von Preiserhöhungen verabredet. Es waren mehrere Varianten der Geschirrspülmittel sowie Waschmittelzusätze und Allzweckreiniger beider Hersteller betroffen. 'Die beiden Unternehmen haben Preiseerhöhungen zwischen ihren Produkten über Jahre koordiniert. Die Zeche zahlte der Verbraucher', schrieb der Präsident der Kartellbehörde, Andreas Mundt, in einer Mitteilung.
In einem zweiten Verfahren geht es um den unzulässigen Austausch von wettbewerbsrelevanten Informationen mit mehreren anderen Markenherstellern. In dem Fall hatte 2006 die Colgate-Palmolive-Palmolive GmbH einen Bonusantrag gestellt. 2008 und 2009 war bereits gegen acht Hersteller von Drogerieartikeln ein Bußgeld von 20 Millionen Euro verhängt worden. Die Unternehmen hatten sich im Rahmen des Arbeitskreises 'Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel' des Markenverbandes über Jahre zu Rabattforderungen des Einzelhandels und dem entsprechenden Verhandlungsverlauf ausgetauscht. In den noch anhängigen Verfahren gegen die übrigen Teilnehmer ergab sich bei weiteren Ermittlungen, dass auch über anstehende Preiserhöhungen informiert wurde. Nun wurde auch ein Verfahren gegen den Markenverband eröffnet.
Reckitt Benckiser mit Deutschland-Sitz in Mannheim kooperierte bei der Aufklärung der Vorwürfe mit dem Kartellamt, so dass eine Reduktion der Geldbuße gewährt wurde. Zudem führte eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung zu einer weiteren Absenkung der Bußen. Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Gegen sie kann Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden./wae/DP/wiz
Zwischen Sommer 2005 und 2007 hatten Henkel und Reckitt Benckiser in vier Fällen Ausmaß und Zeitpunkt von Preiserhöhungen verabredet. Es waren mehrere Varianten der Geschirrspülmittel sowie Waschmittelzusätze und Allzweckreiniger beider Hersteller betroffen. 'Die beiden Unternehmen haben Preiseerhöhungen zwischen ihren Produkten über Jahre koordiniert. Die Zeche zahlte der Verbraucher', schrieb der Präsident der Kartellbehörde, Andreas Mundt, in einer Mitteilung.
In einem zweiten Verfahren geht es um den unzulässigen Austausch von wettbewerbsrelevanten Informationen mit mehreren anderen Markenherstellern. In dem Fall hatte 2006 die Colgate-Palmolive-Palmolive
Reckitt Benckiser mit Deutschland-Sitz in Mannheim kooperierte bei der Aufklärung der Vorwürfe mit dem Kartellamt, so dass eine Reduktion der Geldbuße gewährt wurde. Zudem führte eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung zu einer weiteren Absenkung der Bußen. Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Gegen sie kann Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden./wae/DP/wiz