😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: Prozess gegen ehemalige BayernLB-Vorstände geht weiter

Veröffentlicht am 05.06.2013, 13:08
Aktualisiert 05.06.2013, 13:12
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Das Milliardendebakel der BayernLB mit der österreichischen Bank Hypo Alpe Adria beschäftigt in der kommenden Woche erneut die Justiz. Nach mehr als einem halben Jahr Pause wird der Zivilprozess gegen den gesamten ehemaligen BayernLB-Vorstand am Dienstag (11. Juni) fortgesetzt. Der Termin war ursprünglich schon für Februar geplant, wurde aber verschoben. Eine erneute Verzögerung sei nun nicht absehbar, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch in München.

Der frühere Chef Werner Schmidt und sieben weitere ehemalige Top-Manager haben aus Sicht der Bank Pflichtverletzungen begangen, weil sie die Hypo Group Alpe Adria (HGAA) im Jahr 2007 für rund 1,6 Milliarden Euro kauften, obwohl damals schon Berichte über Bilanzfälschungen bei der Bank kursierten. Wegen der Vorwürfe müssen sich die Ex-Vorstände voraussichtlich in diesem Jahr auch in einem Strafprozess verantworten.

Vor Gericht erschien an den bislang zwei Prozesstagen nur Ex-Vorstand Dieter Burgmer persönlich. Die übrigen Beschuldigten - darunter auch der amtierende Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken, Michael Kemmer - ließen sich von ihren Anwälten vertreten.

Der Kauf brockte der BayernLB Milliardenverluste ein und belastet sie bis heute. Die BayernLB fordert deshalb 200 Millionen Euro Schadenersatz von den Ex-Managern. Einen Vergleichsvorschlag des Gerichts in Höhe von 25 Millionen Euro lehnte sie ab.

Bei dem vergangenen Verhandlungstermin im November hatten die Richter eine genaue Überprüfung der Manager-Verantwortlichkeiten angekündigt. Die damaligen Vorstände sollten den Richtern detailliert offenlegen, wer bei der Übernahme der Bank welche Verantwortlichkeiten hatte und warum Bedenken gegen den Kauf zurückgestellt wurden. Sämtliche Protokolle der Vorstandssitzungen sollten bei den Richtern abgeliefert werden. Welche Schlüsse die Richter daraus ziehen, könnte sich an dem nächsten Prozesstermin zeigen - er ist nach Angaben des Gerichts aber als reiner Verkündungstermin ohne weitere Verhandlung geplant. Ein Urteil bereits am Dienstag gilt als unwahrscheinlich./dwi/DP/stb

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.