KARLSRUHE (dpa-AFX) - Für jede Eins im Zeugnis zwei Euro Rabatt - damit warb vor drei Jahren ein Media Markt in Passau und rief Verbraucherschützer auf den Plan. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sah darin unlautere Werbung, die Kinder zum Kaufen verleitet und verklagte den Elektronik-Fachmarkt. Vom Landgericht Passau bekamen die Verbraucherschützer nur teilweise Recht. Ihre Revision wurde am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt.
"Man lernt nicht nur für die Schule, sondern für die Tiefpreise" hatte es in einer Wochenblatt-Werbung des Passauer Elektronik-Marktes vom Juli 2011 geheißen. Wer eine Eins im Zeugnis habe, solle zum Media-Markt kommen und das Zeugnis vorlegen. Am Ende der Rabatt-Anzeige prangte der Slogan: "Ich bin doch nicht blöd."
"Schüler werden unmittelbar aufgefordert, einen Kauf zu tätigen", kritisierte der Verbraucherschützer-Anwalt bei der mündlichen BGH-Verhandlung. Damit werde die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern ausgenutzt. Der Anwalt des Fachmarktes wies jedoch darauf hin, dass nicht konkret für ein Produkt geworben wurde. Vom Ausnutzen der Unerfahrenheit von Kindern könne keine Rede sein.
Aus Sicht des Landgerichts wurde mit der Anzeige nicht die geschäftliche Unerfahrenheit der Kinder ausgenutzt. Unlauter sei die Werbung aber, weil sie keine ausreichenden Angaben über die Voraussetzungen für den Rabatt enthalten habe - nämlich, dass das vorgelegte Zeugnis kopiert werde.
Das war den Verbraucherschützern zu wenig. Ob eine derartige Werbung nicht doch die Unerfahrenheit von Kindern ausnutzt, wollen sie nun von den höchsten deutschen Zivilrichtern geklärt wissen. Mit einem Urteil wurde noch am Donnerstag gerechnet.nl