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ROUNDUP: Streit zwischen Libor-Händlern und Deutscher Bank beigelegt

Veröffentlicht am 29.10.2014, 17:55
ROUNDUP: Streit zwischen Libor-Händlern und Deutscher Bank beigelegt
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n FRANKFURT (dpa-AFX) - Der Streit über die fristlose Kündigung von vier Libor-Händlern der Deutschen Bank ist beigelegt. Beide Parteien haben sich am Mittwoch nach mehrtägigen Verhandlungen vor dem Güterichter beim Hessischen Landesarbeitsgericht geeinigt, teilte das Gericht in Frankfurt mit. Über den Inhalt der getroffenen Absprachen sei nach Mitteilung des Güterichters, dem Vorsitzenden Richter Jürgen Mandelke, Stillschweigen vereinbart worden. Die für diesen Freitag (31. Oktober) angesetzte öffentliche Verhandlung am Landesarbeitsgerichts wurde wegen der Einigung abgesagt.

Wie aus einem internen Schreiben der Deutschen Bank hervorgeht, das der dpa vorliegt, werden die beiden Managing Directors (Senior Traders) ihre Positionen bei der Deutschen Bank mit sofortiger Wirkung verlassen. "Die beiden anderen Händler werden neue Rollen übernehmen, aber nicht im Handelsbereich und auch nicht bei der Einreichung von Referenzzinssätzen", heißt es in dem Schreiben. Nach dem Urteil aus der ersten Instanz hätte die Bank alle Kläger wieder in ihren früheren Positionen beschäftigen müssen.

Die vier Mitarbeiter waren über Jahre an der Festsetzung der wichtigen Referenzzinssätze Euribor und Libor beteiligt. Bei dem juristischen Streit ging es darum, ob die Händler aus eigenem Antrieb gegen Regeln verstoßen haben oder ob die Bank das Fehlverhalten durch ihre interne Organisation erst ermöglicht hat. Hintergrund sind die von Aufsichtsbehörden weltweit entdeckten Manipulationen bei den Zinssätzen Euribor und Libor, die als Grundlage für Finanzgeschäfte in Billionenhöhe dienen.

Die Bank hatte den Männern vorgeworfen, sich per Chat und E-Mail verbotenerweise auch mit Derivate-Händlern im eigenen Haus ausgetauscht zu haben. Das Arbeitsgericht Frankfurt hatte geurteilt, die fristlosen Kündigungen seien "unverhältnismäßig". In der Bank habe es zu dem Bereich damals keine konkreten Richtlinien und Kontrollen gegeben.

Die Deutsche Bank F:DBK bestätigte den Vergleich "auf Empfehlung des Güterichters". Das Institut habe den internen Prozess zur Einreichung von Referenzzinssätzen überprüft und neue Kontrollen eingeführt, "um die Integrität des Prozesses zu gewährleisten".he

nn

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