📈 Bereit fürs große Börsenjahr? Sparen Sie jetzt 50 % auf InvestingPro und legen Sie die Basis für Ihren Erfolg 2025!Jetzt zuschlagen

ROUNDUP: Stromnetz-Ausbau sorgt für höhere Netzumlagen

Veröffentlicht am 25.10.2024, 16:53
© Reuters
EONGn
-

DORTMUND (dpa-AFX) - Die Neuregelung zur faireren Verteilung der Stromnetz-Ausbaukosten sorgt im kommenden Jahr bei allen Stromkunden für einen Anstieg der Netzumlagen um gut 0,9 Cent je Kilowattstunde. Dies geht aus der Veröffentlichung der neuen Umlagesätze der Übertragungsnetzbetreiber für 2025 hervor. Nach Angaben des Vergleichsportals Verivox würde dieser Anstieg bei einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden rein rechnerisch jährliche Mehrkosten von knapp 44 Euro verursachen. "Ob und in welchem Umfang die Stromversorger die Kostensteigerungen an ihre Kunden weitergeben, steht jedoch im Ermessen des jeweiligen Versorgers", erklärte das Portal.

Hintergrund sind die Kosten für den Stromnetzausbau, die aus den sogenannten Netzentgelten finanziert werden. Diese Entgelte sind eine Gebühr für die Nutzung der Stromnetze. Alle Stromverbraucher zahlen sie als Teil der Stromrechnung. Auch die Kosten für den Ausbau der jeweiligen Verteilnetze im Zuge der Energiewende werden aus diesen Gebühren finanziert. Dies hatte in der Vergangenheit dazu geführt, dass in Regionen mit starkem Ökostrom-Ausbau die Netzentgelte höher lagen als in anderen Regionen. Die Neuregelung sieht nun eine Verteilung der Mehrkosten auf alle Stromkunden vor. Dies wird umgesetzt über die Erhöhung einer Umlage, die es schon länger gibt. In Deutschland gab es Mitte 2023 laut Bundesnetzagentur 866 Verteilnetzbetreiber.

Verivox: Höhe der Strom-Beschaffungskosten spielt für Versorger (NYSE:XLU) wichtige Rolle

Verivox betonte die Bedeutung der Strom-Beschaffungskosten für die Festlegung der Strom-Endpreise. "Anbieter, die sich während der Energiekrise teuer und langfristig eingedeckt haben, müssen diese Preissteigerungen wahrscheinlich direkt weitergeben, andere Versorger können flexibler reagieren", erklärte Verivox-Energieexperte Thorsten Storck.

Rheinenergie in Köln hat bereits gerechnet: Kommende Woche will das Stadtwerk eine Senkung der Grundversorgungstarife für Strom zum Jahreswechsel bekanntgeben, wie das Unternehmen auf Anfrage mitteilte. Die Netznutzungsentgelte und Anpassungen von etwaigen Umlagen ab Anfang 2025 seien dabei bereits berücksichtigt. Wie groß die Preissenkung ausfällt, wurde noch nicht bekannt.

Größter Stromversorger Eon (ETR:EONGn) prüft noch

Deutschlands größter Stromversorger Eon mit rund 12 Millionen Kundinnen und Kunden rechnet noch. "Aktuell prüfen wir die Informationen der Netzbetreiber zu den Netzentgelten und Umlagen", erklärte ein Sprecher. Für eine abschließende Aussage zu konkreten Auswirkungen auf die Endkundenpreise sei es derzeit zu früh. Netzentgelte und Umlagen seien einige von mehreren Kostenbestandteilen des Strompreises für Endkundinnen und -kunden, so der Sprecher. "Für die Kalkulation werden sämtliche Kostenfaktoren berücksichtigt."

Energieversorger Lichtblick fordert weniger Verteilnetzbetreiber

Das Hamburger Energieunternehmen Lichtblick nannte die Verteilung eines Teils der Energiewende-Kosten auf alle Verbraucherinnen und Verbraucher sinnvoll. Allerdings sehe man insgesamt erneut eine Steigerung der Netzkosten. "Die Finanzierung der Netze wird zu einer wachsenden Belastung für Verbraucher*innen", erklärte LichtBlick-Sprecher Ralph Kampwirth. Er kritisierte in diesem Zusammenhang die staatlich garantierten Renditen für Netzbetreiber als "zu hoch". Deutschland leiste sich mit seinen vielen Verteilnetzbetreibern "eine zu kleinteilige und dadurch ineffiziente und teure Struktur für die Verwaltung und den Betrieb der Netze". Er forderte eine "drastische" Reduktion der Zahl der Netzfirmen.

Wie sich die Neuregelung zur Verteilung der Netzausbaukosten auf die betreffenden Regionen mit starkem Zubau an Windenergie- und Solaranlagen kostensenkend auswirkt, hatte die Bundesnetzagentur bereits vor einer Woche mitgeteilt. Bei einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden ergeben sich demnach Kostenentlastungen in Höhe von teilweise mehr als 200 Euro jährlich. Behördenpräsident Klaus Müller hatte die Lieferanten aufgefordert, diese Vorteile auch an die Kunden weiterzugeben.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2025 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.