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ROUNDUP: Unionspolitiker aus Ländern einig über Reform von Finanzausgleich

Veröffentlicht am 23.10.2012, 19:05
BERLIN (dpa-AFX) - Finanz- und Haushaltspolitiker der Union aus den Ländern haben sich am Dienstag auf Eckpunkte für eine umfassende Reform des umstrittenen Länderfinanzausgleichs verständigt. Wichtigster Punkt: Die Hauptstadt Berlin soll stärker vom Bund finanziert werden. Das würde die Geberländer wie Bayern entlasten. Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) lehnte den Vorschlag als unsolidarisch ab.

Damit wird vielleicht die von Bayern erneut angedrohte Klage gegen den Länderfinanzausgleich vermieden. Ziel sei es, die Probleme beim Finanzausgleich politisch zu lösen und nicht durch das Bundesverfassungsgericht, hieß es in dem Beschluss der Politiker von CDU/CSU, den die 16 Länder-Minister einstimmig in Potsdam fassten.

Die Experten aus allen Landesparlamenten schlagen mehr Wettbewerb unter den Ländern sowie Leistungsanreize vor. Vorgesehen sind auch ein demografischer Ausgleichsfaktor, der Abbau weiterer Mischfinanzierungen sowie ein schärferes Sanktionsregiment gegen Haushaltssünder.

Berlin soll eine 'Bundeshauptstadthilfe' erhalten, die den Bedarf aus dem Länderfinanzausgleich deutlich reduzieren soll. Diese Hilfe soll sich aus dem Wegfall der Verpflichtungen des Bundes für den Solidarpakt II nach 2019 speisen.

Nußbaum erklärte dazu: 'Die Union will sich hier profilieren zulasten von Bürgern und Unternehmen finanzschwacher Regionen, die mit Steuerzuschlägen bestraft werden sollen. Mit diesem unsolidarischen Vorschlag ist die CDU schon in der Gemeindefinanzkommission gescheitert.'

Der Berliner Finanzsenator forderte stattdessen erneut eine Einbeziehung der Altschulden der Länder. 'Sinnvoller wäre es, wenn sich auch die Geberländer endlich ehrlich machten und offenlegen würden, welche Gelder sie eigentlich aus dem bundesweiten Topf erhalten, z.B. für Bundeswehrstandorte oder Autobahnprojekte', erklärte der Berliner Finanzsenator. 'Dann könnten wir uns in den zuständigen Gremien über eine transparente Neuregelung des Länderfinanzausgleichs verständigen.'

Zuletzt wurden gut sieben Milliarden Euro aus dem gigantischen Ausgleichstopf zwischen 'reichen' Geberländern und 'armen' Nehmerländern umverteilt. Die Geber Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und zu geringeren Teilen Hamburg pochen seit langem auf eine Neuordnung des Länderfinanzausgleichs und der Hauptstadtfinanzierung. Bis zum Jahr 2019 muss der Finanzausgleich ohnehin neu geregelt werden, weil dann der Solidarpakt ausläuft.

2011 zahlte Bayern mit rund 3,66 Milliarden Euro die Hälfte der bundesweit umverteilten Mittel. Den Rest der 7,308 Milliarden Euro steuerten die anderen Geberländer bei. Die anderen zwölf Länder haben Geld kassiert. Allein Berlin hat mehr als drei Milliarden Euro erhalten. Finanzschwache Länder wie Berlin, Bremen, das Saarland sowie Schleswig-Holstein wurden wegen drohender Haushaltsnotlagen vom Bund-Länder-Stabilitätsrat bereits schärfer an die Kandare genommen.

Nach Angaben des Vorsitzenden der Sprecherkonferenz, des Thüringer CDU-Fraktionschefs Mike Mohring werden zudem 'deutliche Anreize' für Empfängerländer angestrebt, ihre Einnahmen zu verbessern. Bei den Geberländern wiederum sollen Einnahmesteigerungen nicht wieder durch den Finanzausgleich aufgezehrt werden. Die Unionspolitiker schlagen eine Tarifglättung bei der Umsatzsteuerverteilung und im Ausgleichssystem vor.

Der Effekt demografischer Probleme soll abgemildert werden. Finanzielle Verluste durch Bevölkerungsschwund und -wanderung sollen so reduziert werden. Besondere strukturelle Herausforderungen, die politisch kaum beeinflussbar sind, sollen auch über das Jahr 2019 hinaus durch Sonderbundesergänzungszuweisungen berücksichtigt werden.

Die Unionsexperten wollen einen neuen Anlauf zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen nehmen und eine Föderalismuskommission III starten. Dem Stabilitätsrat von Bund und Ländern, der die Haushalte überwacht, wollen die Unionspolitiker mehr Kompetenzen einräumen. Für die Zeit ab 2020 schlagen sie ein automatisches Sanktionsverfahren vor, mit dem die Schuldenbremse durchgesetzt werden soll./sl/bh/DP/jkr

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