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ROUNDUP: Verlage beschweren sich beim Bundeskartellamt über Google

Veröffentlicht am 24.06.2014, 14:32
GOOG
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HANNOVER/BERLIN (dpa-AFX) - Zwölf Verlage in Deutschland verlangen von Google (ETR:GGQ1) F:GOOG Geld für die Online-Darstellung ihrer Inhalte - und erhöhen jetzt den Druck auf den Internetkonzern. Zusammen mit der Verwertungsgesellschaft VG Media habe man Beschwerde beim Bundeskartellamt eingelegt, teilte die Madsack Mediengruppe am Dienstag in Hannover mit. Zu den Gesellschaftern der VG Media gehören neben Madsack unter anderem der Axel Springer (ETR:SPR) Verlag, Burda, Funke und M. DuMont Schauberg.

Der Konzern habe im vergangenen Sommer die Verlage schriftlich aufgefordert, auf die Durchsetzung des Leistungsschutzrechtes ganz zu verzichten und zu erklären, keine Vergütungsansprüche gegen Google geltend zu machen. "Andernfalls würde Google, als deutschland- und weltweit größter Betreiber von Suchmaschinen, unsere digitalen verlegerischen Angebote auslisten", erklärte Thomas Düffert, Vorsitzender der Konzerngeschäftsführung Madsack Mediengruppe. Damit missbrauche Google seine Marktmacht. "Bei einem Fast-Monopolisten wie Google ausgelistet zu werden und damit nicht mehr sichtbar zu sein, hat weitreichende Folgen." Mit mehr als 90 Prozent Marktanteil in Deutschland sei Google marktbeherrschend für die digitale Suche.

Das Leistungsschutzrecht ermöglicht Verlagen, für die Veröffentlichung von Zeitungsartikeln im Web eine Lizenzgebühr zu erheben. Suchmaschinen dürfen jedoch "einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte" lizenzfrei nutzen. Google lehnt es ab, für kleine Textausschnitte, sogenannte Snippets, zu bezahlen.

Aus diesem Grund hatte die VG Media kürzlich zivilrechtliche Schritte bei der Schiedsstelle für Urheberrechtsangelegenheiten beim Deutschen Patent- und Markenamt eingeleitet. Damit soll Google gezwungen werden, für Inhalte von Presseverlagen im Internet zu zahlen. Die Stelle soll auch feststellen, ob der Tarif der VG Media "angemessen und anwendbar" ist.

In dem Tarif verlangt die Verwertungsgesellschaft elf Prozent auf sämtliche Brutto-Umsätze, die Unternehmen wie Google "unmittelbar und mittelbar mit der öffentlichen Zugänglichmachung von Ausschnitten aus Online-Presseerzeugnissen erzielen." Außerdem will die Verwertungsgesellschaft Google zwingen, über seine Einnahmen in Deutschland Auskunft zu geben.

Google erklärte, den Verlagen habe immer freigestanden, selbst zu entscheiden, ob ihre Inhalte bei Google News angezeigt werden. "Mit der Bestätigungserklärung bieten wir dazu seit 1.8.2013 lediglich ein weiteres Instrument an. Eine große Mehrheit der deutschen Verlage hat sich dafür entschieden, auf Google News zu bleiben und damit bestätigt, dass ihnen Google News echten Mehrwert bringt."

Das Unternehmen verwies weiterhin auf ein Gutachten des Düsseldorfer Jura-Professors Christian Kerting und seines Mitarbeiters Sebastian Dworschak. Es sei kartellrechtlich zulässig, wenn Google nach der Einführung eines LSR Verlagsinhalte, für deren Anzeige bezahlt werden müsse, nicht mehr anzeige. "Aus der Perspektive des Kartellrechts besteht weder eine Pflicht Googles zur Anzeige vergütungspflichtiger Suchergebnisse noch verhält sich Google diskriminierend, behindernd oder ausbeutend, wenn Google zukünftig (weiterhin) nur solche Suchergebnisse wiedergibt, für deren Wiedergabe keine Lizenzgebühren anfallen", heißt es in dem Gutachten.av

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