DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Wegen überhöhter Anzahlungsforderungen hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sechs Fluggesellschaften abgemahnt. Sie bekamen blaue Briefe, weil sie sofort bei der Buchung - und damit oft Monate vor Reiseantritt - schon den vollen Flugpreis verlangten. Wie der Vorstand der Verbraucherzentrale, Klaus Müller, am Mittwoch in Düsseldorf berichtete, richten sich die Abmahnungen gegen Air Berlin , die Thomas-Cook-Tochter Condor, Tuifly , Lufthansa und ihre Tochter Germanwings sowie Germania. Wenn sie nicht bis Ende Mai einen Verzicht auf die kundenunfreundlichen Klauseln erklären, will die Verbraucherzentrale klagen.
'Der Flugpreis sollte frühestens 30 Tage vor Abreise fällig werden', sagte Müller. Eine Anzahlung sei allenfalls akzeptabel, wenn die Fluggesellschaft eine Insolvenzsicherung vorweisen könne. Die ist bislang nur für Reiseveranstalter Pflicht.
'Die Vertragsbestimmungen verstoßen klar gegen das Prinzip 'Ware gegen Geld', sagte Müller. 'Der Fluggast trägt das Risiko, sein Geld im Fall einer Pleite der Fluggesellschaft nicht zurückzubekommen.' Zudem verliere er das Druckmittel, Geld zurückbehalten zu können, falls die Airline von der Flugzeit oder den vereinbarten Flughäfen abweichen wolle.
Bei Reiseveranstaltern sind die Verbraucherschützer schon einen Schritt weiter. Gegen fünf von ihnen hat die NRW-Zentrale bereits Klage erhoben, weil sie Vorauszahlungen zwischen 25 und 100 Prozent des Reisepreises verlangten. Zwei Gerichte hätten inzwischen die Auffassung der Verbraucherschützer bestätigt, dass die Veranstalter gegen das Zug-um-Zug-Prinzip verstoßen, wonach Kunden erst zahlen müssen, wenn sie die Leistung erhalten haben, berichtete Müller. Das Landgericht Frankfurt sehe dieses Prinzip verletzt, wenn die Anzahlung über 20 Prozent liege. Die Restsumme dürfe frühestens einen Monat vor Reiseantritt fällig werden.
Eine Klage bereitet die Verbraucherzentrale auch gegen die Deutsche Telekom vor - wegen der geplanten Drosselung der Internet-Geschwindigkeit. Die Frist für die geforderte Unterlassung sei vor einer Woche verstrichen, erläuterte Müller. 'Jetzt muss Justitia entscheiden, ob die Telekom Kunden die Surfgeschwindigkeit um bis zu 99 Prozent gegenüber den Werbeversprechen ausbremsen darf.'
Die Telekom und fünf weitere Telefonanbieter waren zudem Adressaten weiterer Abmahnungen, die die Verbraucherschützer als Abzocke werten. Dabei ging es um vermeintliche Flatrates, die sich im Kleingedruckten als sehr begrenzte Leistungen entpuppten, oder um unerwünschte neue Telefon-Pakete nach unverbindlichen Beratungsgesprächen. Rund ein Viertel der Anfragen in den 58 Beratungsstellen in NRW drehten sich um Telefon und Internet.
Die dreisteste Betrüger-Masche des Jahres wurde aber im traditionellen Bereich der Kaffeefahrten gestrickt: Eine Firma aus Stapelfeld in Schleswig-Holstein kam auf die Idee, 19,90 Euro für nichts in Rechnung zu stellen. Die 'Ausfall-Pauschale' sollte fällig werden, wenn angebliche 'Gewinner' nicht auf einen Brief reagierten, der eine große Veranstaltung mit 1.500-Euro-Scheck, Zusatzprämien, Bustransfer und Essen in Aussicht stellte.
Wenn keine Vertragsbeziehungen bestanden und nichts unterschrieben wurde, müssten Verbraucher auf solche Zahlungsaufforderungen ebenso wenig reagieren wie etwa auf Rechnungen für vermeintliche Erotik-Dienste am Telefon, erklärte Müller. Für Betrüger rechne sich das 'Schießen mit der Schrotflinte', weil ein Teil der Angeschriebenen aus Angst und Unsicherheit zahle.
Der Papierkorb ist aber nicht immer die richtige Adresse für solche Forderungen: 'Bei angemahnten Urheberrechtsverletzungen sollte man sich an einen Rechtsanwalt oder die Verbraucherzentrale wenden', riet Müller./beg/DP/stw
'Der Flugpreis sollte frühestens 30 Tage vor Abreise fällig werden', sagte Müller. Eine Anzahlung sei allenfalls akzeptabel, wenn die Fluggesellschaft eine Insolvenzsicherung vorweisen könne. Die ist bislang nur für Reiseveranstalter Pflicht.
'Die Vertragsbestimmungen verstoßen klar gegen das Prinzip 'Ware gegen Geld', sagte Müller. 'Der Fluggast trägt das Risiko, sein Geld im Fall einer Pleite der Fluggesellschaft nicht zurückzubekommen.' Zudem verliere er das Druckmittel, Geld zurückbehalten zu können, falls die Airline von der Flugzeit oder den vereinbarten Flughäfen abweichen wolle.
Bei Reiseveranstaltern sind die Verbraucherschützer schon einen Schritt weiter. Gegen fünf von ihnen hat die NRW-Zentrale bereits Klage erhoben, weil sie Vorauszahlungen zwischen 25 und 100 Prozent des Reisepreises verlangten. Zwei Gerichte hätten inzwischen die Auffassung der Verbraucherschützer bestätigt, dass die Veranstalter gegen das Zug-um-Zug-Prinzip verstoßen, wonach Kunden erst zahlen müssen, wenn sie die Leistung erhalten haben, berichtete Müller. Das Landgericht Frankfurt sehe dieses Prinzip verletzt, wenn die Anzahlung über 20 Prozent liege. Die Restsumme dürfe frühestens einen Monat vor Reiseantritt fällig werden.
Eine Klage bereitet die Verbraucherzentrale auch gegen die Deutsche Telekom
Die Telekom und fünf weitere Telefonanbieter waren zudem Adressaten weiterer Abmahnungen, die die Verbraucherschützer als Abzocke werten. Dabei ging es um vermeintliche Flatrates, die sich im Kleingedruckten als sehr begrenzte Leistungen entpuppten, oder um unerwünschte neue Telefon-Pakete nach unverbindlichen Beratungsgesprächen. Rund ein Viertel der Anfragen in den 58 Beratungsstellen in NRW drehten sich um Telefon und Internet.
Die dreisteste Betrüger-Masche des Jahres wurde aber im traditionellen Bereich der Kaffeefahrten gestrickt: Eine Firma aus Stapelfeld in Schleswig-Holstein kam auf die Idee, 19,90 Euro für nichts in Rechnung zu stellen. Die 'Ausfall-Pauschale' sollte fällig werden, wenn angebliche 'Gewinner' nicht auf einen Brief reagierten, der eine große Veranstaltung mit 1.500-Euro-Scheck, Zusatzprämien, Bustransfer und Essen in Aussicht stellte.
Wenn keine Vertragsbeziehungen bestanden und nichts unterschrieben wurde, müssten Verbraucher auf solche Zahlungsaufforderungen ebenso wenig reagieren wie etwa auf Rechnungen für vermeintliche Erotik-Dienste am Telefon, erklärte Müller. Für Betrüger rechne sich das 'Schießen mit der Schrotflinte', weil ein Teil der Angeschriebenen aus Angst und Unsicherheit zahle.
Der Papierkorb ist aber nicht immer die richtige Adresse für solche Forderungen: 'Bei angemahnten Urheberrechtsverletzungen sollte man sich an einen Rechtsanwalt oder die Verbraucherzentrale wenden', riet Müller./beg/DP/stw