NEURUPPIN (dpa-AFX) - Bund und Länder streiten weiter über die Aufteilung der Flüchtlingskosten. Die Bundesländer fordern eine 50-prozentige Beteiligung an ihren Ausgaben für Unterbringung, Betreuung und Integration, stoßen damit aber bisher auf Ablehnung. Auch die Finanzministerkonferenz im brandenburgischen Neuruppin erreichte am Freitag keine Einigung in der Frage.
"Wir sind leider nicht zueinander gekommen", sagte Brandenburgs Ressortchef Christian Görke (Linke) über die Verhandlungen mit dem Bundesfinanzministerium. Brandenburg bekomme von rund 650 Millionen Euro Ausgaben 117 Millionen Euro vom Bund erstattet, weniger als ein Fünftel. "Wir brauchen eine faire, solidarische Finanzierung. Wir erwarten die hälftige Beteiligung des Bundes."
Das Bundesfinanzministerium verwies hingegen darauf, dass man nicht nur die Ausgaben der Länder, sondern die Gesamtkosten betrachten müsse. "Da sind wir der Hälfte ziemlich nahe", sagte Finanzstaatssekretär Michael Meister. Die Frage der Kostenverteilung wird voraussichtlich auch die Ministerpräsidentenkonferenz in der kommenden Woche beschäftigen.
"Es kann nicht sein, dass beim einen die Schwarze Null und beim anderen der Schwarze Peter liegt", sagte Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD), der bei der Tagung in Neuruppin den Vorsitz innehatte, über das Bund-Länder-Verhältnis.
Einigkeit erzielten die Finanzminister der Länder unterdessen bei einer geplanten Gesetzesinitiative gegen Steuerhinterziehung über Briefkastenfirmen und Steueroasen. Beschlossen wurde unter anderem die Abschaffung des steuerlichen Bankengeheimnisses gegenüber den Finanzbehörden. "Es ist vollkommen selbstverständlich, dass Arbeitgeber ihre Lohnzahlungen dem Finanzamt melden. Warum sollte es nicht selbstverständlich sein, dass das Zinseinkommen, das von Banken bezahlt wird, dem Finanzamt auch gemeldet wird?", sagte Walter-Borjans.