😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP/BGH: Entschädigung bei Verspätung durch verpassten Anschlussflug

Veröffentlicht am 07.05.2013, 14:00
Aktualisiert 07.05.2013, 14:04
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Verpassen Fluggäste ihren Anschlussflug und kommen deshalb am Zielort mit mehr als drei Stunden Verspätung an, haben sie Anspruch auf Entschädigung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschieden. Für das Recht auf Ausgleichszahlung sei nur die letztendliche Verspätung am Zielort maßgeblich und nicht die eines der Teilflüge, stellte das Gericht klar. (Az.X ZR 127/11)

Das Urteil ist ein weiteres in einer ganzen Reihe unterschiedlicher Entscheidungen zu der seit 2005 geltenden EU-Fluggastrechteverordnung. Diese sieht unter anderem bei Annullierungen von Flügen gestaffelte Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro vor. Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zufolge können Passagiere auch bei größeren Verspätungen Entschädigung verlangen. Kein Geld gibt es in der Regel dagegen bei außergewöhnlichen Ereignissen wie einem Streik.

Im konkreten Fall gaben die BGH-Richter einer Klägerin recht, die für sich und einen Mitreisenden je 600 Euro Entschädigung von der spanischen Fluglinie Iberia verlangt hatte. Sie hatten 2010 einen Flug von Berlin nach Costa Rica über Madrid gebucht. Da der Flug in Berlin sich um eineinhalb Stunden verzögerte, erreichten die beiden ihren Anschluss in Madrid nicht mehr und kamen mit eintägiger Verspätung in Costa Rica an.

Zuvor hatte der BGH diesen Fall dem EuGH vorgelegt. Das deutsche Gericht wollte wissen, ob die EU-Verordnung auch in dieser Konstellation gilt. Der EuGH bejahte dies im Februar und präzisierte damit EU-Verbraucherrecht. In einem weiteren gleichartigen Fall, über den der BGH am Dienstag mitentscheiden wollte, hatte die verklagte Air France kurz zuvor ihre Revision zurückgenommen./din/DP/mmb

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.