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Schärfere Haftungsregeln für BayernLB-Aufsichtsräte

Veröffentlicht am 27.01.2013, 14:33
FÜRTH (dpa-AFX) - Ab 2015 gelten verschärfte Haftungsregeln für die Aufsichtsräte der BayernLB: CSU und FDP haben sich geeinigt, dass alle Aufsichtsräte bereits für Verluste haften können, wenn ihren einfache Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Das sagte der FDP-Haushaltsexperte Karsten Klein am Samstag am Rande des Landesparteitags in Fürth. Bisher gilt für die einfachen Mitglieder des BayernLB-Verwaltungsrats eine vergleichsweise bequeme Regel: Sie können nur dann belangt werden, wenn ihnen grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann - wenn sie also willentlich und wissentlich zulassen, dass die Bank in den Abgrund gewirtschaftet wird.

'Es kann nicht sein, dass zwar die Steuerzahler für Verluste haften, nicht aber die Verwaltungsräte', sagte Klein. Über die Verschärfung der Haftungsregeln hatte es längere Diskussionen zwischen CSU und FDP gegeben. Die CSU hatte die Haftungsregeln für die einfachen Mitglieder des Aufsichtsgremiums nach dem Zusammenbruch der Kirch-Gruppe gelockert. Damals hatte die Bankenaufsicht die BayernLB wegen lascher Kontrolle ihrer Kreditvergabe gerügt./cho/DP/he

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