POTSDAM/BERLIN (dpa-AFX) - Der Rechtsstreit um die 2006 gescheiterte Übernahme von ProSiebenSat.1 durch den Springer-Verlag soll noch einmal das Bundesverwaltungsgerichts beschäftigen. Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) will sich laut einem 'Spiegel'-Bericht gegen eine Gerichtsentscheidung wehren, wonach sie die für die Übernahme nötige Unbedenklichkeitserklärung nicht hätten verweigern dürfen.
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte im Februar 2012 entschieden, die KEK und die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM) hätten mit der Verweigerung ihren Handlungsspielraum 'in mehrfacher Hinsicht überschritten' (Az. 7 BV 11.285). Gegen seine Entscheidung ließ das Gericht keine Revision zu.
Dem 'Spiegel' zufolge will die KEK nun an diesem Montag eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht einreichen, das schon 2009 mit dem Fall beschäftigt war. 'Wir erhoffen uns eine abschließende Klärung und ein deutliches Signal zugunsten einer effektiven Konzentrationskontrolle', zitiert das Magazin die KEK-Vorsitzende Insa Sjurtst. Für eine Stellungnahme war die Kommission mit Sitz in Potsdam am Sonntag zunächst nicht zu erreichen.
Das bayerische Gericht hatte mit seiner Entscheidung im Februar den Ausgang früherer Verfahren korrigiert. Nicht nur die KEK, auch das Bundeskartellamt hatte 2006 die Übernahme von ProSiebenSat.1 untersagt. Springer blieb dagegen im Jahr 2010 vor dem Bundesgerichtshof erfolglos./lt/sbr/DP/edh
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte im Februar 2012 entschieden, die KEK und die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM) hätten mit der Verweigerung ihren Handlungsspielraum 'in mehrfacher Hinsicht überschritten' (Az. 7 BV 11.285). Gegen seine Entscheidung ließ das Gericht keine Revision zu.
Dem 'Spiegel' zufolge will die KEK nun an diesem Montag eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht einreichen, das schon 2009 mit dem Fall beschäftigt war. 'Wir erhoffen uns eine abschließende Klärung und ein deutliches Signal zugunsten einer effektiven Konzentrationskontrolle', zitiert das Magazin die KEK-Vorsitzende Insa Sjurtst. Für eine Stellungnahme war die Kommission mit Sitz in Potsdam am Sonntag zunächst nicht zu erreichen.
Das bayerische Gericht hatte mit seiner Entscheidung im Februar den Ausgang früherer Verfahren korrigiert. Nicht nur die KEK, auch das Bundeskartellamt hatte 2006 die Übernahme von ProSiebenSat.1 untersagt. Springer blieb dagegen im Jahr 2010 vor dem Bundesgerichtshof erfolglos./lt/sbr/DP/edh