FRANKFURT/BERLIN (dpa-AFX) - Wenn Staaten am Markt frisches Geld einsammeln, ist der Ablauf international sehr ähnlich. Werden neue Wertpapiere platziert, zum Beispiel Staatsanleihen, wird ein sogenanntes Tenderverfahren in Gang gesetzt. Das läuft in seiner entscheidenden Phase wie eine Auktion ab: Über einen festgelegten Zeitraum von einigen Stunden kann ein fester Kreis von Bietern Gebote abgeben. Die gehen in einer elektronischen Handelsplattform ein, werden bewertet; am Ende werden den Bietern deren Anteile zugeteilt.
Die Bieter reichen entweder sogenannte Billigstgebote ein, wenn sie zum aktuellen Durchschnittskurs einen bestimmten Anteil der Papiere kaufen wollen. Oder sie geben Kursgebote ab, in denen ein Höchstpreis genannt wird, bis zu dem sie bereit sind zu kaufen.
Am Ende errechnet ein Computer aus den Angeboten verschiedene Alternativen, wie die Anleihen zugeteilt werden können. Welche Variante zum Zug kommt - das heißt, mit welchem Preis die Papiere ausgegeben werden und damit, welcher Bieter wie viele Anteile an der Emission erhält - entscheidet letztlich eine Runde von Experten.
In Deutschland ist das ein Gremium der Finanzagentur, das sich per Telefonschalte mit der Bundesbank und dem Bundesfinanzministerium abstimmt. Unmittelbar nach Ende des Tenderverfahrens wird das Ergebnis bekanntgegeben. Die Käufer erhalten ihre Anleihen und der Staat seine Milliarden.
Dabei kann es sein, dass der Staat weniger Papiere zuteilt als zunächst geplant. Das heißt aber nicht zwingend, dass die Nachfrage insgesamt zu gering war. Wenn zu viele Angebote zu niedrig ausfallen, wird ein Teil der Anleihen zunächst zurückgehalten und später über den sogenannten Sekundärmarkt gehandelt. Dort können auch andere Investoren als der feste Bieterkreis tätig werden und der Staat kann doch noch auf sein angepeiltes Volumen kommen./ben/mmb/DP/jsl
Die Bieter reichen entweder sogenannte Billigstgebote ein, wenn sie zum aktuellen Durchschnittskurs einen bestimmten Anteil der Papiere kaufen wollen. Oder sie geben Kursgebote ab, in denen ein Höchstpreis genannt wird, bis zu dem sie bereit sind zu kaufen.
Am Ende errechnet ein Computer aus den Angeboten verschiedene Alternativen, wie die Anleihen zugeteilt werden können. Welche Variante zum Zug kommt - das heißt, mit welchem Preis die Papiere ausgegeben werden und damit, welcher Bieter wie viele Anteile an der Emission erhält - entscheidet letztlich eine Runde von Experten.
In Deutschland ist das ein Gremium der Finanzagentur, das sich per Telefonschalte mit der Bundesbank und dem Bundesfinanzministerium abstimmt. Unmittelbar nach Ende des Tenderverfahrens wird das Ergebnis bekanntgegeben. Die Käufer erhalten ihre Anleihen und der Staat seine Milliarden.
Dabei kann es sein, dass der Staat weniger Papiere zuteilt als zunächst geplant. Das heißt aber nicht zwingend, dass die Nachfrage insgesamt zu gering war. Wenn zu viele Angebote zu niedrig ausfallen, wird ein Teil der Anleihen zunächst zurückgehalten und später über den sogenannten Sekundärmarkt gehandelt. Dort können auch andere Investoren als der feste Bieterkreis tätig werden und der Staat kann doch noch auf sein angepeiltes Volumen kommen./ben/mmb/DP/jsl