😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

STICHWORT: Die Knackpunkte der Euro-Bankenaufsicht

Veröffentlicht am 12.12.2012, 14:51
Aktualisiert 12.12.2012, 14:52
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Noch vor Jahresende sollen die Regeln für die geplante europäische Bankenaufsicht stehen. Sie soll die Banken in den 17 Euro-Ländern zentral kontrollieren und Vertrauen schaffen. Doch seit Wochen gibt es politischen Streit um Details. Notwendig ist ein einstimmiger Beschluss aller 27 EU-Staaten. Die Aufsicht ist laut Gipfelbeschluss Voraussetzung dafür, dass angeschlagene Banken direkt Kredite vom Euro-Krisenfonds ESM bekommen können. Voll arbeitsfähig wird die Aufsicht voraussichtlich Anfang 2014 sein. Die Streitpunkte:

AUFSICHT: Die Aufsicht soll bei der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelt sein. Strittig ist, wie dies unter dem Dach der EZB organisiert wird. Um Bankenaufsicht und geldpolitische Entscheidungen strikt voneinander zu trennen, verlangt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) eine 'chinesische Mauer' innerhalb der EZB.

SITZ: Um die Trennung zu unterstreichen, sind laut Diplomaten zwei verschiedene Standorte im Gespräch. Die Aufsicht könnte am Standort Paris angesiedelt werden - die Geldpolitik bliebe in Frankfurt.

ZAHL: Im Euro-Raum gibt es rund 6000 Banken. Während Frankreich alle Geldhäuser zentral von der EZB beaufsichtigen lassen will, möchte Deutschland Sparkassen und Volksbanken in nationaler Aufsicht lassen. Ein neuer Kompromissvorschlag kommt laut EU-Diplomaten Deutschland entgegen. Demnach soll die EZB nur Banken mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro direkt beaufsichtigen.

AUFGABENTEILUNG: Wie nationale und europäische Kontrolleure ihre Arbeit genau aufteilen, ist noch offen. Nationale Aufseher sollen für die Alltagsarbeit zuständig bleiben und zuliefern.

NICHT-EURO-LÄNDER: Entscheidungen innerhalb der EZB treffen die Euro-Länder. Schweden, Polen und Dänemark wollen sich an der Aufsicht beteiligen und verlangen als Nicht-Euro-Staaten gleiche Rechte. Bei Entscheidungen gegen ein Nicht-Euro-Land soll es Sonderklauseln geben.

RECHTSGRUNDLAGE: Der Lissabonner Vertrag erlaubt in Artikel 127 Absatz 6, der Europäischen Zentralbank besondere Aufgaben bei der Bankenaufsicht zu übertragen. Umstritten ist, ob dies als Basis ausreicht oder der EU-Vertrag geändert werden muss.

EBA: In Europa gibt es bereits eine 'zahnlose' europäische Bankenaufsicht namens EBA in London, die weiterbesteht. Zu klären ist das Verhältnis zwischen alter und neuer Aufsicht. Großbritannien fordert eine Änderung der Abstimmungsregeln in der EBA./mt/DP/zb

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.