BERLIN (dpa-AFX) - Selten braucht die Bundesregierung für einen Gesetzesbeschluss eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Nötig ist diese bei Regelungen, die das Grundgesetz ändern. Dafür ist sogar die sogenannte absolute Zweidrittelmehrheit erforderlich. Das bedeutet, dass zwei Drittel der Bundestagsmitglieder mit Ja stimmen müssen - im Unterschied zur 'einfachen Zweidrittelmehrheit', für die zwei Drittel der abgegeben Stimmen ausreichen.
Neben dem europäischen Fiskalpakt zu mehr Haushaltsdisziplin in den EU-Staaten strebt die Bundesregierung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nun auch eine Zweidrittelmehrheit für den Euro-Rettungsschirm ESM mit einem Kreditvolumen von 500 Milliarden Euro an. Zwar sieht sie sich dazu nicht verpflichtet, weil ihrer Ansicht nach der ESM das Grundgesetz nicht verändert. Sie will aber auch 'das geringste verfassungsrechtliche Risiko' ausschließen.
Der Fiskalpakt macht Vorgaben wie die Schuldenbremse und greift damit in nationale Souveränität und die Haushaltsautonomie des Parlaments ein. Beim Rettungsschirm ESM für verschuldete Euro-Staaten haftet Deutschland mit annähernd 200 Milliarden Euro - das sind rund zwei Drittel des gesamten gegenwärtigen Bundeshaushalts.
Das Grundgesetz ist 'europarechtsfreundlich' - es erlaubt, dass Deutschland Kompetenzen an die Europäische Union abgibt. Die 'Süddeutsche Zeitung' beschreibt Fiskalpakt und ESM aber als 'stille Verfassungsänderungen': 'Es handelt sich um Verfassungsänderungen, die den Text des Grundgesetzes nicht ausdrücklich ändern; sie schreiben keinen Grundgesetz-Artikel um; sie fügen auch keinen neuen ein.' Sie erforderten aber die Zweidrittelmehrheit.
Merkel will für die beiden Finanzinstrumente mit weitreichenden Folgen größtmögliche Einmütigkeit im Parlament. Das Quorum liegt bei 414 Stimmen der derzeit 620 Abgeordneten. Union und FDP haben gemeinsam 330 Sitze und sind auf Unterstützung der Opposition angewiesen./du/DP/hbr
Neben dem europäischen Fiskalpakt zu mehr Haushaltsdisziplin in den EU-Staaten strebt die Bundesregierung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nun auch eine Zweidrittelmehrheit für den Euro-Rettungsschirm ESM mit einem Kreditvolumen von 500 Milliarden Euro an. Zwar sieht sie sich dazu nicht verpflichtet, weil ihrer Ansicht nach der ESM das Grundgesetz nicht verändert. Sie will aber auch 'das geringste verfassungsrechtliche Risiko' ausschließen.
Der Fiskalpakt macht Vorgaben wie die Schuldenbremse und greift damit in nationale Souveränität und die Haushaltsautonomie des Parlaments ein. Beim Rettungsschirm ESM für verschuldete Euro-Staaten haftet Deutschland mit annähernd 200 Milliarden Euro - das sind rund zwei Drittel des gesamten gegenwärtigen Bundeshaushalts.
Das Grundgesetz ist 'europarechtsfreundlich' - es erlaubt, dass Deutschland Kompetenzen an die Europäische Union abgibt. Die 'Süddeutsche Zeitung' beschreibt Fiskalpakt und ESM aber als 'stille Verfassungsänderungen': 'Es handelt sich um Verfassungsänderungen, die den Text des Grundgesetzes nicht ausdrücklich ändern; sie schreiben keinen Grundgesetz-Artikel um; sie fügen auch keinen neuen ein.' Sie erforderten aber die Zweidrittelmehrheit.
Merkel will für die beiden Finanzinstrumente mit weitreichenden Folgen größtmögliche Einmütigkeit im Parlament. Das Quorum liegt bei 414 Stimmen der derzeit 620 Abgeordneten. Union und FDP haben gemeinsam 330 Sitze und sind auf Unterstützung der Opposition angewiesen./du/DP/hbr