FRANKFURT/MAIN (dpa-AFX) - Der Streit über den Einsatz von Leih-Stewardessen in Lufthansa -Jets geht in die nächste Runde. Die Personalvertretung der Airline legte am Donnerstag nach eigenen Angaben Beschwerde beim Landesarbeitsgericht gegen eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt ein. Auch die Kabinengewerkschaft UFO zog vor Gericht.
Das Arbeitsgericht Frankfurt hatte am Mittwoch einen Antrag der Personalvertretung auf eine einstweilige Verfügung abgewiesen. (Az 9 BVGa 91/12). Die Arbeitnehmervertretung will dem Unternehmen untersagen lassen, in den Kabinen seiner Jets schlechter bezahlte Servicekräfte von Fremdunternehmen einzusetzen.
Die Gewerkschaft UFO reichte nach Angaben eines Sprechers beim Arbeitsgericht Frankfurt Klage auf Einhaltung des Tarifvertrages ein. Sie beruft sich auf eine Vereinbarung zur Arbeitsplatzsicherung, in dem die Airline zugesagt habe, ihre Flugzeuge ausschließlich mit Lufthansa-Personal zu betreiben. Der Vertrag war 2008 ausgelaufen, aus Sicht der Gewerkschaft wirkt er wegen eines Zusatzprotokolls aber nach.
Am kommenden Mittwoch (22. Februar) will das Arbeitsgericht Frankfurt über einen weiteren Antrag der Personalvertretung auf einstweilige Verfügung verhandeln. Das Gremium wirft der Lufthansa vor, nicht ausreichend über den geplanten Einsatz der Leih-Stewardessen zu informieren.
Die Lufthansa weitet mit Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens am 3. Juni ihr Angebot ab Berlin deutlich aus. Den dauerhaft geplanten Einsatz der mehr als 200 Leiharbeitskräfte begründet das Unternehmen mit Kostenvorteilen./mar/DP/stb
Das Arbeitsgericht Frankfurt hatte am Mittwoch einen Antrag der Personalvertretung auf eine einstweilige Verfügung abgewiesen. (Az 9 BVGa 91/12). Die Arbeitnehmervertretung will dem Unternehmen untersagen lassen, in den Kabinen seiner Jets schlechter bezahlte Servicekräfte von Fremdunternehmen einzusetzen.
Die Gewerkschaft UFO reichte nach Angaben eines Sprechers beim Arbeitsgericht Frankfurt Klage auf Einhaltung des Tarifvertrages ein. Sie beruft sich auf eine Vereinbarung zur Arbeitsplatzsicherung, in dem die Airline zugesagt habe, ihre Flugzeuge ausschließlich mit Lufthansa-Personal zu betreiben. Der Vertrag war 2008 ausgelaufen, aus Sicht der Gewerkschaft wirkt er wegen eines Zusatzprotokolls aber nach.
Am kommenden Mittwoch (22. Februar) will das Arbeitsgericht Frankfurt über einen weiteren Antrag der Personalvertretung auf einstweilige Verfügung verhandeln. Das Gremium wirft der Lufthansa vor, nicht ausreichend über den geplanten Einsatz der Leih-Stewardessen zu informieren.
Die Lufthansa weitet mit Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens am 3. Juni ihr Angebot ab Berlin deutlich aus. Den dauerhaft geplanten Einsatz der mehr als 200 Leiharbeitskräfte begründet das Unternehmen mit Kostenvorteilen./mar/DP/stb