MÜNCHEN (dpa-AFX) - Bundespräsident Joachim Gauck wird die Gesetze zum Fiskalpakt und zum Euro-Rettungsschirm ESM nach einem Bericht der 'Süddeutschen Zeitung' zunächst nicht unterschreiben. Die Gesetze sollen am Freitag nächster Woche von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Gauck entspreche damit einer Bitte des Bundesverfassungsgerichts, das zunächst über die Anträge auf einstweilige Anordnung gegen diese Gesetze entscheiden will, berichtet die 'SZ' (Freitag) aus Gerichtskreisen.
Damit würde der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM nicht wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten können. Dem Verfassungsgericht sind mehrere Klagen und Verfassungsbeschwerden angekündigt worden, die unmittelbar nach Verabschiedung von Fiskalpakt und Rettungsschirm am Freitag nächster Woche eingereicht werden sollen.
Nach dem Bericht der 'SZ' hat Gauck seine Absicht dem Gericht mitgeteilt. Dem sei ein heftiges Gezerre hinter den Kulissen vorausgegangen. Angeblich wollte Gauck zunächst auf Drängen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Gesetze und Ratifikationserklärungen unmittelbar nach der Abstimmung im Bundestag und Bundesrat unterzeichnen. Dagegen habe sich das Bundesverfassungsgericht gewehrt./tl/DP/jha
Damit würde der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM nicht wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten können. Dem Verfassungsgericht sind mehrere Klagen und Verfassungsbeschwerden angekündigt worden, die unmittelbar nach Verabschiedung von Fiskalpakt und Rettungsschirm am Freitag nächster Woche eingereicht werden sollen.
Nach dem Bericht der 'SZ' hat Gauck seine Absicht dem Gericht mitgeteilt. Dem sei ein heftiges Gezerre hinter den Kulissen vorausgegangen. Angeblich wollte Gauck zunächst auf Drängen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Gesetze und Ratifikationserklärungen unmittelbar nach der Abstimmung im Bundestag und Bundesrat unterzeichnen. Dagegen habe sich das Bundesverfassungsgericht gewehrt./tl/DP/jha