JAXX SE: Stellungnahme der EU-Kommission besiegelt Aus für Glücksspielgesetzentwurf der 15 Bundesländer
DGAP-News: JAXX SE / Schlagwort(e): Sonstiges
JAXX SE: Stellungnahme der EU-Kommission besiegelt Aus für
Glücksspielgesetzentwurf der 15 Bundesländer
20.03.2012 / 14:47
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JAXX SE: Stellungnahme der EU-Kommission besiegelt Aus für
Glücksspielgesetzentwurf der 15 Bundesländer
- Keine abschließend positive Stellungnahme der EU-Kommission im Rahmen
des Notifizierungsverfahrens
- Massive europarechtliche Bedenken am Glücksspielstaatsvertragsentwurf
der 15 Bundesländer werden nicht entkräftet
- JAXX-Chef Mathias Dahms erwartet Annäherung an schleswig-holsteinische
Regelung
Kiel, 20. März 2012 -- Das heute veröffentlichte Schreiben der
EU-Kommission an die Bundesregierung bedeutet das Aus für den geplanten
Glücksspielstaatsvertrag der 15 Bundesländer außer Schleswig-Holstein. Die
massiven europarechtlichen Bedenken der Kommission konnten demnach nicht
ausgeräumt werden, womit die zentrale Voraussetzung für das Inkrafttreten
des Staatsvertrags gescheitert ist.
Die Kommission lobt die Länder zwar für ihre Bemühungen nachzubessern, hat
allerdings erhebliche Zweifel daran, ob diese Nachbesserungen ausreichend
sind. Sie weist an mehreren Stellen darauf hin, dass die Maßnahmen der
Länder transparent und diskriminierungsfrei zu erfolgen haben. Dies bezieht
sich u.a. auf die Bevorzugung der staatlichen Glücksspielanbieter.
Weiterhin hat die EU-Kommission erhebliche Zweifel daran, dass die aktuell
geplanten Bedingungen attraktiv genug sind, um Lizenznehmer zu gewinnen.
Weiterhin fehlen ihr schlüssige Begründungen für das Verbot von
Online-Poker und Online-Casinos.
Auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember 2011 stellten alle
Länderchefs ihre Zustimmung zum umstrittenen Staatsvertrag und dessen
Weiterleitung an die Länderparlamente zur Ratifizierung unter die
Bedingung, dass die EU-Kommission das Notifizierungsverfahren mit einer
abschließend positiven Stellungnahme beendet. Diese Voraussetzung konnte
nicht erfüllt werden.
Die Zeit für die 15 Länder wird nun knapp. Seit Anfang des Jahres gilt der
alte Glücksspielstaatsvertrag nicht mehr. Nur die alten Ausführungsgesetze
wurden verlängert. Allein in Schleswig-Holstein, wo seit dem 1. Januar 2012
ein fortschrittliches und EU-konformes Glücksspielgesetz in Kraft ist,
laufen sich Unternehmen wie mybet warm, um mit einer Nord-Lizenz
Sportwetten, Casino und Poker anzubieten.
Mathias Dahms, Vorstandssprecher der JAXX SE: 'Wir haben für die mybet den
Lizenzantrag in Kiel eingereicht und freuen uns darauf, demnächst wieder in
Deutschland durchstarten zu können. Den anderen Ländern empfehlen wir
dringend, einen Blick ins schleswig-holsteinische Gesetz zu werfen: das ist
zeitgemäß, es entspricht europäischen Standards und ist vor allem mit einer
abschließend positiven Stellungnahme von der EU-Kommission geadelt.'
Kontakt:
JAXX SE
Investor Relations & Corporate Communications
Stefan Zenker
Tel. +49 (40) 85 37 88 47
Fax +49 (40) 85 37 88 30
Mail stefan.zenker@jaxx.com
Ende der Corporate News
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20.03.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
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Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: JAXX SE
Jägersberg 23
24103 Kiel
Deutschland
Telefon: +49 (0)431 88 104-0
Fax: +49 (0)431 88 104-40
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Internet: www.jaxx-se.com
ISIN: DE000A0JRU67
WKN: A0JRU6
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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161414 20.03.2012
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JAXX SE: Stellungnahme der EU-Kommission besiegelt Aus für
Glücksspielgesetzentwurf der 15 Bundesländer
20.03.2012 / 14:47
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Glücksspielgesetzentwurf der 15 Bundesländer
- Keine abschließend positive Stellungnahme der EU-Kommission im Rahmen
des Notifizierungsverfahrens
- Massive europarechtliche Bedenken am Glücksspielstaatsvertragsentwurf
der 15 Bundesländer werden nicht entkräftet
- JAXX-Chef Mathias Dahms erwartet Annäherung an schleswig-holsteinische
Regelung
Kiel, 20. März 2012 -- Das heute veröffentlichte Schreiben der
EU-Kommission an die Bundesregierung bedeutet das Aus für den geplanten
Glücksspielstaatsvertrag der 15 Bundesländer außer Schleswig-Holstein. Die
massiven europarechtlichen Bedenken der Kommission konnten demnach nicht
ausgeräumt werden, womit die zentrale Voraussetzung für das Inkrafttreten
des Staatsvertrags gescheitert ist.
Die Kommission lobt die Länder zwar für ihre Bemühungen nachzubessern, hat
allerdings erhebliche Zweifel daran, ob diese Nachbesserungen ausreichend
sind. Sie weist an mehreren Stellen darauf hin, dass die Maßnahmen der
Länder transparent und diskriminierungsfrei zu erfolgen haben. Dies bezieht
sich u.a. auf die Bevorzugung der staatlichen Glücksspielanbieter.
Weiterhin hat die EU-Kommission erhebliche Zweifel daran, dass die aktuell
geplanten Bedingungen attraktiv genug sind, um Lizenznehmer zu gewinnen.
Weiterhin fehlen ihr schlüssige Begründungen für das Verbot von
Online-Poker und Online-Casinos.
Auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember 2011 stellten alle
Länderchefs ihre Zustimmung zum umstrittenen Staatsvertrag und dessen
Weiterleitung an die Länderparlamente zur Ratifizierung unter die
Bedingung, dass die EU-Kommission das Notifizierungsverfahren mit einer
abschließend positiven Stellungnahme beendet. Diese Voraussetzung konnte
nicht erfüllt werden.
Die Zeit für die 15 Länder wird nun knapp. Seit Anfang des Jahres gilt der
alte Glücksspielstaatsvertrag nicht mehr. Nur die alten Ausführungsgesetze
wurden verlängert. Allein in Schleswig-Holstein, wo seit dem 1. Januar 2012
ein fortschrittliches und EU-konformes Glücksspielgesetz in Kraft ist,
laufen sich Unternehmen wie mybet warm, um mit einer Nord-Lizenz
Sportwetten, Casino und Poker anzubieten.
Mathias Dahms, Vorstandssprecher der JAXX SE: 'Wir haben für die mybet den
Lizenzantrag in Kiel eingereicht und freuen uns darauf, demnächst wieder in
Deutschland durchstarten zu können. Den anderen Ländern empfehlen wir
dringend, einen Blick ins schleswig-holsteinische Gesetz zu werfen: das ist
zeitgemäß, es entspricht europäischen Standards und ist vor allem mit einer
abschließend positiven Stellungnahme von der EU-Kommission geadelt.'
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Stefan Zenker
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