ESSEN (dpa-AFX) - Dem ehemalige ThyssenKrupp-Chef Ekkehard Schulz sind laut einem juristischen Gutachten keine Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Kostenexplosion beim Kraftwerksbau in Brasilien vorzuwerfen. Das teilte der Konzern am Mittwoch unter Hinweis auf ein Gutachten externer Rechtsanwälte mit. 'Nach dem Ergebnis der Prüfungen liegen keine Anhaltspunkte für eine Verletzung der Sorgfaltspflichten von Vorstand und Aufsichtsrat der ThyssenKrupp AG vor', erklärte das Unternehmen.
Schulz hatte das Brasilien-Projekt gegen Widerstände durchgesetzt. Die Baukosten waren dort von ursprünglich geplanten 1,3 Milliarden Euro auf zuletzt 5,2 Milliarden Euro gestiegen. Der Aufsichtsrat hatte schon 2010 das pflichtgemäße Handeln prüfen lassen. Bereits damals stellten die Anwälte keine Pflichtverletzungen fest. Als im Jahresabschluss zum 30. September 2011 Wertberichtigungen von 2,1 Milliarden Euro vorgenommen werden mussten, wurde die Prüfung aktualisiert. Anfang Dezember hat Schulz, der inzwischen vom Vorstand in den Aufsichtsrat gerückt war, ThyssenKrupp verlassen./tsp/DP/he
Schulz hatte das Brasilien-Projekt gegen Widerstände durchgesetzt. Die Baukosten waren dort von ursprünglich geplanten 1,3 Milliarden Euro auf zuletzt 5,2 Milliarden Euro gestiegen. Der Aufsichtsrat hatte schon 2010 das pflichtgemäße Handeln prüfen lassen. Bereits damals stellten die Anwälte keine Pflichtverletzungen fest. Als im Jahresabschluss zum 30. September 2011 Wertberichtigungen von 2,1 Milliarden Euro vorgenommen werden mussten, wurde die Prüfung aktualisiert. Anfang Dezember hat Schulz, der inzwischen vom Vorstand in den Aufsichtsrat gerückt war, ThyssenKrupp verlassen./tsp/DP/he