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Urteil im Kabel-TV-Streit kommt erst im Juni

Veröffentlicht am 03.03.2015, 17:09
Aktualisiert 03.03.2015, 17:12
Urteil im Kabel-TV-Streit kommt erst im Juni
AVD
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KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im Rechtsstreit um die Verbreitung öffentlich-rechtlicher Fernsehprogramme im Kabelnetz will der Bundesgerichtshof (BGH) erst im Juni ein Urteil verkünden. In dem Verfahren will Marktführer Kabel Deutschland (XETRA:KD8Gn) erreichen, dass die Sender wieder für die Verbreitung ihrer Programme im Netz des Unternehmens zahlen, wie sie es bis Ende 2012 getan haben.

In einer kontroversen Verhandlung hörte der Kartellsenat des BGH in Karlsruhe am Dienstag die Argumente des Klägers sowie der Sender Südwestrundfunk (SWR) und Bayerischer Rundfunk (BR). Das Verfahren habe "mit einem ganzen Bündel an interessanten Fragen zu tun", sagte die Präsidentin des BGH und Vorsitzende Richterin Bettina Limperg. Zum Abschluss der Verhandlung erklärte sie noch, der Senat werde versuchen, noch am Dienstag zu einer Entscheidung zu gelangen. Am Nachmittag gab das Gericht dann bekannt, dass es erst am 16. Juni ein Urteil geben werde. In dem Revisionsverfahren geht es um zwei Entscheidungen der Oberlandesgerichte Stuttgart und München. Beide Gerichte urteilten, dass der SWR und BR nicht zum Abschluss eines Einspeisevertrags verpflichtet sind. Ihren Vertrag mit Kabel Deutschland kündigten sie 2012.

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