ERFURT (dpa-AFX) - Jüngere Angestellte im öffentlichen Dienst haben nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts Anspruch auf mehr Urlaub als bisher. Die Erfurter Richter erklärten die altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst am Dienstag für unwirksam (9 AZR 529/10). Demnach stehen auch jüngeren Beschäftigten 30 Urlaubstage zu./geh/DP/stb