HAMBURG (dpa-AFX) - Das eingefrorene Millionenvermögen des einstigen Börsenstars Alexander Falk geht nicht an die Staatskasse. Das entschied die Wirtschaftsstrafkammer des Hamburger Landgerichts am Mittwoch. Der Grund: Die Richter gehen davon aus, dass das britische Unternehmen Energis noch Schadenersatzansprüche von mindestens 208 Millionen Euro an Falk haben könnte. Deshalb dürfe das Vermögen nicht vom Staat eingezogen werden.
Der heute 43-Jährige war nach einem Mammutprozess im Mai 2008 zu vier Jahren Haft verurteilt worden, weil er Ende 2000 seine Firma Ision zu einem überhöhten Preis an Energis verkauft hatte. Mit der zweiten Runde im Prozess gegen Falk wollte die Staatsanwaltschaft erreichen, dass er hohe Millionenbeträge abtreten muss, weil sie aus Straftaten stammten. Für Falks Ehefrau ordnete das Gericht allerdings an, dass zwei Millionen Euro eingezogen werden. Das Geld stünde 'in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verteilung der Tatbeute', hieß es./ran/DP/he
Der heute 43-Jährige war nach einem Mammutprozess im Mai 2008 zu vier Jahren Haft verurteilt worden, weil er Ende 2000 seine Firma Ision zu einem überhöhten Preis an Energis verkauft hatte. Mit der zweiten Runde im Prozess gegen Falk wollte die Staatsanwaltschaft erreichen, dass er hohe Millionenbeträge abtreten muss, weil sie aus Straftaten stammten. Für Falks Ehefrau ordnete das Gericht allerdings an, dass zwei Millionen Euro eingezogen werden. Das Geld stünde 'in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verteilung der Tatbeute', hieß es./ran/DP/he