FRANKFURT/KASSEL (dpa-AFX) - Ob das kapitalismuskritische Blockupy-Bündnis am Samstag in Frankfurt auf der vorgesehenen Route demonstrieren kann, entscheidet der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel. Die Strecke muss nach einem Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichts vom Dienstag nicht - wie von der Stadt entschieden - geändert werden. Gegen diese Entscheidung hat die Stadt beim VGH Beschwerde eingelegt, wie eine Sprecherin sagte. Mit einer Entscheidung des Senats wird am Mittwoch gerechnet.
Ob Blockupy bei der ebenfalls genehmigten Demonstration am Freitag am Flughafen mit einigen 100 Teilnehmern in das Terminal darf oder nur draußen bleiben muss, entscheidet das Verwaltungsgericht ebenfalls an diesem Mittwoch.
Die Route der großen Demo am Samstag führt nach Ansicht der Stadt zu nah an der Europäischen Zentralbank (EZB) vorbei. Diese muss die Stadt aber laut Staatsvertrag vor Sachbeschädigung schützen. Unter den rund 20 000 Teilnehmern, die aus dem In- und Ausland erwartet werden, seien 1500 gewaltbereite und 500 gewaltentschlossene Teilnehmer, hatte die Stadt vor Gericht argumentiert und sich dabei auf Einschätzungen der Polizei berufen. Das Verwaltungsgericht hielt dies jedoch nicht für ausreichend belegt. Poliziepräsident Achim Thiel sagte am Dienstag: 'Große Sorge bereitet uns der Missbrauch der Versammlungsfreiheit durch Gewaltsuchende.'
An andere Auflagen müssen sich die Demonstranten nach dem Frankfurter Urteil jedoch halten. Dazu gehört, dass weder Seile noch Hunde mitgeführt werden dürfen. Blockupy geht gegen diese Entscheidung nicht in die nächste Instanz, wie der Sprecher des Bündnisses, Werner Rätz, sagte./hm/irs/DP/stb
Ob Blockupy bei der ebenfalls genehmigten Demonstration am Freitag am Flughafen mit einigen 100 Teilnehmern in das Terminal darf oder nur draußen bleiben muss, entscheidet das Verwaltungsgericht ebenfalls an diesem Mittwoch.
Die Route der großen Demo am Samstag führt nach Ansicht der Stadt zu nah an der Europäischen Zentralbank (EZB) vorbei. Diese muss die Stadt aber laut Staatsvertrag vor Sachbeschädigung schützen. Unter den rund 20 000 Teilnehmern, die aus dem In- und Ausland erwartet werden, seien 1500 gewaltbereite und 500 gewaltentschlossene Teilnehmer, hatte die Stadt vor Gericht argumentiert und sich dabei auf Einschätzungen der Polizei berufen. Das Verwaltungsgericht hielt dies jedoch nicht für ausreichend belegt. Poliziepräsident Achim Thiel sagte am Dienstag: 'Große Sorge bereitet uns der Missbrauch der Versammlungsfreiheit durch Gewaltsuchende.'
An andere Auflagen müssen sich die Demonstranten nach dem Frankfurter Urteil jedoch halten. Dazu gehört, dass weder Seile noch Hunde mitgeführt werden dürfen. Blockupy geht gegen diese Entscheidung nicht in die nächste Instanz, wie der Sprecher des Bündnisses, Werner Rätz, sagte./hm/irs/DP/stb