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Viele strafrechtliche Möglichkeiten durch die DSGVO

Veröffentlicht am 05.06.2018, 12:01
Aktualisiert 05.06.2018, 12:21
© Reuters.  Viele strafrechtliche Möglichkeiten durch die DSGVO

Ein ganz normaler Tag bricht an und man entscheidet sich, mal wieder zum Friseur zu gehen.Die Friseurin ist so begeistert von der später entstandenen Frisur und fragt ob sie ein Foto machen darf für Schulungszwecke. So können sich ihre Azubis ganz einfach weiter zu bilden. Aus Freude darüber, wie die Frisur gelungen ist und sich an das Gesicht anschmiegt, willigt man ein und es werden fix ein paar Fotos vor einer Leinwand von links, rechts, vorne, hinten und oben gemacht. Einen Monat später wird wieder eine neue Frisur für eine Hochzeitseinladung fällig und man geht zu dem gleichen Friseur wie beim letzten mal.

Schließlich hat es einem da ja immer so gut gefallen und die nette Friseurin ist zudem stets zuvorkommend und geschickt im Umgang mit der Schere. Dort angekommen wartet man dann etwas, weil der Friseurladen recht voll und gut besucht ist. Um sich die Zeit etwas zu vertreiben beschäftigt man sich mit den dort ausliegenden Frisuren-Katalogen und Zeitschriften. Nach einiger Zeit fällt einem dann ein neuer Katalog mit der Aufschrift ?Frisuren Herbst 2018? auf. Dieser war beim letzten mal noch nicht dort. Die Neugierde packt einen und der Katalog wird auch gleich durchgeblättert, um zu schauen, was es denn so Neues gibt und was der neue und begehrte Trend ist.

Nach ein paar Seiten bleibt man dann erschrocken auf einer Seite hängen. Aber dies nicht weil die Frisur, die dort abgebildet ist, so wunderschön oder grässlich ist, sondern weil dort die Bilder, die im vergangenen Monat eigentlich nur für Schulungszwecke für die Azubis gemacht worden sind, ausgestellt werden. Erzürnt steht man dann mit dem Katalog in der Hand auf und geht zum Tresen, an dem gerade die eigentlich immer so nette Friseurin steht. Nun legt man ihr den Katalog hin und fragt sie warum die Bilder denn bitte schön in dem Katalog sind.

Schließlich habe man für eine Veröffentlichung in den Frisuren Katalog niemals zugestimmt, sondern nur das es für eine Weiterbildung für die Azubis genutzt werden darf und mehr nicht. Darauf hin kommt dann die Antwort, dass es nicht von ihr ausging, sondern von der Chefin. Denn diese entscheidet, was genau mit den Bildern passiert, die im Laden aufgenommen werden. Daraufhin entgegnet man natürlich erzürnt, das der Salon nicht befugt ist, die Bilder für solche Zwecke zu nutzen. Und damit hat man als Kunde Recht. Denn laut der neuen Datenschutz Verordnung gibt es hohe Strafen, wenn personenbezogene Daten und Bilder ohne eine vorherige und am besten schriftliche Einwilligung des Betroffenen genutzt werden.

Das wird Ihrem Buchhändler ganz und gar nicht schmecken

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Ein Beitrag von Robert Sasse.

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