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WDH/Opel-Betriebsrat weist Vorwürfe zurück

Veröffentlicht am 17.10.2011, 16:28
RÜSSELSHEIM (dpa-AFX) - Opel-Betriebsratschef Klaus Franz hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit Extra-Zahlungen an Opel-Betriebsräte scharf zurückgewiesen. 'Die monatlichen Zahlungen zwischen 300 und maximal 1300 Euro pro Betriebsrat entsprechen eindeutig den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes', sagte Franz am Montag der Nachrichtenagentur dpa. Es handele sich um eine pauschale Arbeitszeitzulage, mit der unter anderem Reisezeiten, Mehrarbeit und Rufbereitschaften abgegolten würden. Es gebe bei Opel keine Funktionszulage für Betriebsräte.

Innerhalb der üblichen 35-Stunden-Arbeitsverträge sei die Arbeit eines Bereichsbetriebsrats, der Verantwortung für bis zu 700 Leute trage, nicht zu schaffen, meinte Franz. Nach seinen Angaben hat Opel in einer jüngst geschlossenen Betriebsvereinbarung der Freistellung von 41 Betriebsräten anstelle der gesetzlich vorgeschriebenen 17 zugestimmt. Das sei nicht gesetzeswidrig. 'Eine Besserstellung der Arbeitnehmer ist im gegenseitigen Einvernehmen immer möglich. Der Rahmen ist in Großunternehmen auch durchaus üblich.'

Franz wies die Darstellung der 'Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung' zurück, wonach ihm eine inoffizielle Schlüsselstellung bei der Zumessung der Zulagen und der Eingruppierung der Betriebsräte zukomme. Dies werde allein vom Arbeitgeber entschieden, er habe lediglich ein Vorschlagsrecht. Für das Grundgehalt der Betriebsräte gebe es ein eindeutiges Verfahren, dass sich an der früheren Tätigkeit der Leute orientiert. Ihr Gehalt könne nur erhöht werden, wenn in der ursprünglichen Abteilung vergleichbare Arbeitnehmer als sogenannte Vergleichspersonen ebenfalls höhere Gehälter bekommen.

Er lasse juristische Schritte gegen die Zeitung prüfen, sagte Franz. Der Artikel vermenge Halbwahrheiten, Unterstellungen und Lügen mit aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten seinerseits. Franz verlangte insbesondere Beweise für die einem 'Insider' zugeordnete Aussage, er habe Briefe geöffnet und damit eine Straftat begangen./ceb/DP/enl

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