NÜRBURG (dpa-AFX) - Ein Gerichtsbeschluss zum früheren Nürburgring-Pachtvertrag sorgt für Wirbel, dürfte den laufenden Verkaufsprozess aber nicht beeinträchtigen. Dabei geht es um einen Eintrag ins Handelsregister. Das Amtsgericht Koblenz habe es aus aktienrechtlichen Gründen abgelehnt, die längst erfolgte Aufhebung des Pachtvertrages mit der Nürburgring Automotive GmbH (NAG) in das Register einzutragen, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag in Koblenz und bestätigte einen Bericht der 'Süddeutschen Zeitung' (Freitag). Der Eintrag habe aber nur einen deklaratorischen, also informativen Charakter. Der Beschluss bedeute nicht, dass Kai Richter und Jörg Lindner nun wieder die Pächter seien. Die Sanierer des insolventen Rings kündigten Beschwerde gegen den Beschluss an. Die Rennstrecke in der Eifel steht derzeit zum Verkauf./chs/DP/kja