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Zeitungsverleger kritisieren Sonderregelung beim Mindestlohn

Veröffentlicht am 23.10.2014, 12:56
Zeitungsverleger kritisieren Sonderregelung beim Mindestlohn

n MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die Zeitungsverleger sind unzufrieden mit der Sonderregelung beim Mindestlohn. "Die Privilegierung, die wir beim Mindestlohn erhalten sollten, läuft so, wie sie ausgeführt ist, komplett ins Leere", sagte am Donnerstag der Erste Vorsitzende des Verbands Bayerischer Zeitungsverleger, Andreas Scherer. Die Regelung gelte nur für reine Zeitungszusteller, die es aber kaum noch gebe. Die meisten Austräger verteilten auch Prospekte und Briefe.

"So kommen für uns bundesweit Kosten von zusätzlich 220 Millionen Euro auf uns zu", sagte Scherer bei den Medientagen München. Der Geschäftsführer der "Augsburger Allgemeinen" wandte sich gegen Überlegungen, Zeitungen künftig mit Hilfe öffentlich-rechtlicher Stiftungen zu finanzieren: "Ich glaube, da kann ich für bundesweit alle Zeitungshäuser sprechen: Davon halten wir gar nichts."

Stattdessen forderte Scherer einen niedrigeren Mehrwertsteuersatz für digitale Produkte. Dass dieser bei vollen 19 Prozent liege, während er für Printprodukte 7 Prozent betrage, sei nicht nachzuvollziehen.

Vom 1. Januar 2015 an gilt ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 Euro. Bei Zeitungszustellern ist es eine Sonderregelung vorgesehen: 2015 darf der Lohn noch 25 Prozent unter dem Mindestlohn von 8,50 Euro liegen, 2016 noch 15 Prozent darunter.ha

nn

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