MÜNCHEN (dpa-AFX) - Das Bundespatentgericht hat ein grundlegendes Corona-Impfstoffpatent des Tübinger Pharmaunternehmens Curevac (NASDAQ:CVAC) für nichtig erklärt. Mit diesem Urteil gab das Gericht am Dienstag einer Klage des Mainzer Konkurrenten Biontech (NASDAQ:BNTX) gegen Curevac statt. Das Europäische Patentamt hatte das Patent im Jahr 2010 an Curevac erteilt. Curevac will gegen das Urteil Berufung einlegen. Die Curevac-Aktien sackten nach dem Urteil kräftig ab.
Das Münchner Verfahren ist ein Teil der Auseinandersetzungen zwischen den beiden Unternehmen - allerdings ein ganz entscheidender. Curevac hatte Biontech und dessen US-Partner Pfizer (NYSE:PFE) im Juli 2022 beim Landgericht Düsseldorf wegen angeblicher Verletzung seiner Patente auf Schadenersatz verklagt. Im Gegenzug klagte Biontech vor dem Bundespatentgericht in München und verlangte, das Curevac-Patent für nichtig zu erklären. Das Produkt beruhe nicht auf einer Erfindung.