LEIPZIG/MUKRAN (dpa-AFX) - Der Aufnahme des Regelbetriebs am Flüssigerdgas-Terminal in Mukran auf Rügen steht rechtlich nichts mehr im Wege. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte am Freitag Eilanträge gegen die Genehmigung von Errichtung und Betrieb des Terminals ab. Die Anträge seien unzulässig, die von den Antragstellern geltend gemachten Sicherheitsrisiken nicht erkennbar, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Geklagt hatten die Gemeinde Binz, das Deutsche Jugendherbergswerk als Betreiber der Jugendherberge Prora und zwei private Grundstückseigentümer aus Sassnitz. Von der Gemeinde Binz verlautete, dass man zunächst die ausführliche Urteilsbegründung abwarten wolle.
Die Deutsche Regas hatte im März mit dem Probebetrieb im Hafen von Mukran begonnen, auf Bitten des Gerichts aber mit dem Antrag auf Regelbetrieb gewartet, bis über die Eilanträge entschieden ist. Nach Betreiberangaben kamen bislang vier Lieferungen in Mukran an, wo ein Spezialschiff das verflüssigte Erdgas aufnimmt, wieder in Gas umwandelt und über eine etwa 50 Kilometer lange Pipeline durch die Ostsee zum Leitungsknotenpunkt in Lubmin bei Greifswald leitet. Künftig soll in Mukran ein zweites sogenanntes Regasifizierungsschiff stationiert werden. Die angestrebte Gesamtkapazität bezifferte Regas mit 13,5 Milliarden Kubikmeter Gas pro Jahr, was in etwa 15 Prozent des aktuellen deutschen Jahresverbrauchs entspreche. Die Investitionskosten beliefen sich den Angaben zufolge auf rund 200 Millionen Euro.